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Unterbegriffe in diesem Thema:
Ein Lastkraftwagen (Lkw) gehört zu den Nutzfahrzeugen. Damit werden Güter befördert. Ein Lastkraftwagen kann auch mit einem Anhänger betrieben werden; dieses Gespann nennt man Lastzug. Falls die Zugmaschine kurz ist und der Anhänger (auch Trailer genannt) darauf aufgelegt wird, heißt das Gespann Sattelzug. Gängige Bezeichnungen und Schreibweisen sind ebenfalls Lastwagen, Laster, Lkw oder Lastauto. Die zum Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung unter 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht sowie Spezialfahrzeuge wie Schwertransportfahrzeuge, Muldenkipper oder große Mobilkrane werden nicht als typische Lkw bezeichnet.
Es wird rechtlich unterschieden in:
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