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Verpackungen und Ladeeinheitensicherung

Symbolbild Termin
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Verpackungen und Ladeeinheitensicherung

Das Handelsrecht und speziell der § 411 HGB verlangen nach Angaben des Veranstalters von einem Absender, dass er sein Gut durch die Verpackung vor Verlust und Beschädigung schützen muss. Ferner dürfen dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Auch das CMR verlangt von einem Absender eine stabile und ausreichende Verpackung. Jedoch werden in der Praxis die Themen Verpackung und Ladeeinheitensicherung sehr stiefmütterlich betrachtet. Speziell in den Lagerhallen der Stückgutsammelverkehrs-Speditionen stehen meist Ladeeinheiten für den Weiterversand bereit, die schlecht oder überhaupt nicht transportfähig sind. Dies ist auch einer der Gründe, warum das EU-Parlament die Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen überarbeitet hat und die Überprüfung der Ladeeinheiten mit integrierte.

Dieses Seminar soll überwiegend verantwortlichen Personen in Unternehmen wie z.B. Lagerleitern, Versandleitern, aber auch Einkäufern einen Einblick verschaffen, was bei der Ladeeinheitensicherung alles zu beachten ist und dass speziell bei der Verpackung Geldeinsparungen oft fehl am Platz sind.

Aus dem Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Umreifen (Umreifunsband ist nicht gleich geeignetes Umreifungsband)
  • Kartnonagen
  • Polster
  • Sichern von Gütern auf einer Palette mit Folie
  • Klebeband
  • Indikatoren und die Ermittlung der Transportbelastungen
  • Markieren von Packstücken
  • Verpackungstechniken
  • Pro und Contra für Verpackungstests im Betrieb

Kontakt:
Andrea Wagner
wagner@ulm.ihk.de
Tel. 0731 176-255-29

Termindaten
Kategorie
Seminar
Datum
02.03.2023
Ort
Neu-Ulm
Name Veranstalter
IHK Ulm
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