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Praxistag Lieferkettengesetz

Symbolbild Termin
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Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten“ betrifft ab dem 1. Januar 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Damit wird die Einhaltung von Standards bei sozialen Rahmenbedingungen und Umweltaspekten entlang der Wertschöpfungskette verpflichtend. Früher als von vielen erwartet werden auch kleinere Unternehmen betroffen sein, denn als Zulieferer für große Vertragspartner sind auch sie Teil einer Lieferkette. Noch weitreichender als das deutsche Gesetz wird die EU-Richtlinie ausfallen.

Höchste Zeit also, sich mit den Themen Lieferantenmonitoring, Risikomanagement und Supply Chain Visibility auseinanderzusetzen. Auf dem „Praxistag Lieferkettengesetz“ stellen Praktiker laut dem Veranstalter ihre Maßnahmen in Organisation, Lieferanten- und Risikomanagement sowie Nachhaltigkeit vor, die sie umgesetzt haben, um den Vorgaben des Gesetzes gerecht zu werden.

Dabei stehen unter anderem diese Fragen im Fokus:

  • Wie kann ein umfassendes Risikomanagement verankert werden?
  • Welche Präventionsmaßnahmen müssen gegenüber unmittelbaren Zulieferern ergriffen werden?
  • Welche Steuerungsprozesse müssen gegenüber mittelbaren Zulieferern gesichert werden?
  • Wie können Beschwerdeverfahren für Betroffene eingerichtet werden?
  • Wie müssen Dokumentationen gestaltet werden?

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen:

  • Strategischer Einkauf
  • Lieferantenmanagement
  • Global Sourcing
  • Warengruppenmanagement
  • Supply Chain Management
  • Nachhaltigkeitsbeauftragte
  • Risikomanagement

Kontakt für inhaltliche Fragen:
anita.engelmann@bme.de
Telefon: +49 (0) 6196 5828-240

Kontakt für Organisatorisches/Anmeldung:
jacqueline.berger@bme.de
Telefon: +49 (0) 6196 5828-200

Textquelle: www.bme.de

Termindaten
Kategorie
Forum
Datum
20.06.2024
Ort
online
Name Veranstalter
Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik e.V.
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