Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Aktive Compliance im Supply Chain Management
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Ab 2024 sind alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ebenfalls zur Umsetzung verpflichtet, für kleinere Unternehmen gilt das Gesetz indirekt. Es enthält eine Vielzahl von Anforderungen, die eine Reihe von Bereichen im Unternehmen erfassen, Geschäftsleitung, Corporate Governance, strategischen und operativen Einkauf und den Vertrieb.
Seminarinhalte:
- Wie ist mein Unternehmen betroffen?
- Welche Anforderungen stellt das Gesetz auf?
- Was bedeutet das Risikomanagement?
- Welche Auswirkungen hat das auf Einkaufsmanagement und Vertrieb?
- Welche Auswirkungen hat das LkSG auf Haftung von Geschäftsleitung und Unternehmen?
Nach dem Seminar
- haben Sie laut dem Veranstalter einen guten Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und inwieweit diese für Sie gelten.
- sind Sie in der Lage, die gesetzlich geforderte Risikoanalyse durchzuführen, um Ihre Lieferkette zu bewerten.
- wissen Sie, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen Sie bei Lieferantenauswahl, Vertragsgestaltung und Einkauf umsetzen müssen.
Kontakt:
Sabine Bock
Kundenberatung & Anmeldung
anmeldung@euroforum.com
Tel. +49 (0)211 8874 3346
Quelle Text: https://live.handelsblatt.com/event/lieferketten/
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