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Zollsoftware: Lieferantenerklärungen rechtssicher erstellen

Die Software „BEO-Lieferantenerklärung“ soll Anwendern helfen, rechtssicher und nachweisbar zu kalkulieren.

Die BEO-Lösung berücksichtigt automatisch die Ursprungsregeln für das gewünschte Importgebiet. In diesem Zuge ist auch der Ursprung jedes einzelnen Bauteils eines Artikels einsehbar. (Bild: BEO)
Die BEO-Lösung berücksichtigt automatisch die Ursprungsregeln für das gewünschte Importgebiet. In diesem Zuge ist auch der Ursprung jedes einzelnen Bauteils eines Artikels einsehbar. (Bild: BEO)
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Therese Meitinger

Für Zulieferer und Hersteller bedeutet das Jahresende vor allem eins: Es ist Zeit, Lieferantenerklärungen anzufordern, zu kalkulieren und auszustellen. Dies ist nicht nur aufwendig, zumal es sich bei den meisten Betrieben oft um mehrere Hundert Dokumente handelt. Verbunden mit dem Aufwand sind mögliche Fehler beim manuellen Ausfüllen. Die Softwarelösung „BEO-Lieferantenerklärung“ des Endinger IT-Anbieters BEO Software bietet Nutzern hierzu nach Eigenangaben rechtssichere und zeiteffiziente Prozesse an.

Hersteller möchten ihren in Drittländern ansässigen Kunden eine maximale Zollfreiheit für die von ihnen gelieferten Fertigungsartikel ermöglichen. Oft fordern aber auch Kunden im Inland und der EU Lieferantenerklärungen (LE) mit Präferenzeigenschaften – sprich den Nachweis über den EU-Ursprung einer gelieferten Ware. Das verursacht für die Unternehmen in zweifacher Hinsicht einen großen administrativen Aufwand: Zum einen müssen sie die LE bei ihren Zulieferern anfordern, zum anderen selbst LE für ihre Kunden ausfüllen. Dieser Ablauf ist manuell nicht nur fehleranfällig, sondern bei einer steigenden Anzahl an nachzuweisenden Artikeln sehr unübersichtlich. Abhilfe schafft eine IT-gestützte Anforderung, Verwaltung und Erstellung.

Manuelle Fehlanträge vermeiden

Die Softwarelösung „BEO-Lieferantenerklärung“ adressiert dieses Problem. Sie steht nach Firmenangaben mit dem ERP-System des Anwenders in Austausch und erhält alle benötigten Informationen elektronisch. Die Sachbearbeiter könnten so einen papierlosen Weg nutzen, bei dem ein falsches Ausfüllen der Dokumente durch Textvorlagen mit verbindlichen Formulierungen verhindert werde, heißt es. Zudem soll die Software den Anwendern helfen, rechtssicher und nachweisbar zu kalkulieren. Automatisch berücksichtigt sie nach Herstellerangaben die passenden Werteregeln je Zolltarifnummer für das gewünschte Importgebiet. Die Präferenzkalkulation wird dann unter Beachtung dieser Regeln durchgeführt.

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