Zollreform: EU erwägt Zölle auch bei geringen Warenwerten
Die EU-Kommission hat am 17. Mai Vorschläge für die umfassendste Reform der EU-Zollunion seit deren Gründung im Jahr 1968 vorgelegt. Im Sinne des digitalen Wandels solle die Reform schwerfällige Zollverfahren abbauen und durch einen datengesteuerten Ansatz für die Einfuhrüberwachung ersetzen, heißt es in einer Pressemitteilung. Eine neue EU-Zollbehörde wird den Plänen zufolge eine EU-Zolldatenplattform überwachen, die als Motor des neuen Systems fungieren soll. Gleichzeitig erhielten die Zollbehörden alle notwendigen Instrumente, um Einfuhren, die echte Gefahren darstellen, angemessen bewerten und stoppen zu können, heißt es. Die Kommission schlägt außerdem vor, den derzeitigen Schwellenwert anzuheben, der eine Zollbefreiung von Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro ermöglicht. Dieser würde von Betrügern stark ausgenutzt, argumentiert die EU. Bis zu 65 Prozent solcher in die EU eingeführten Waren würden aktuell mit einem zu niedrigen Wert angemeldet, um Zollgebühren bei der Einfuhr zu umgehen.
Eine neue EU-Zollbehörde soll den Kommissionsplänen zufolge eine EU-Zolldatenplattform überwachen, die als Motor des neuen Systems fungieren soll. Im Laufe der Zeit soll die Datenplattform die bestehende IT-Infrastruktur für den Zoll in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen, wodurch diese jährlich bis zu zwei Milliarden an Betriebskosten einsparen soll.
Plattform im Zentrum der Reformpläne
In der reformierten EU-Zollunion sollen Unternehmen, die Waren in die EU einführen wollen, alle Informationen über ihre Produkte und Lieferketten in eine einzige Online-Umgebung einspeisen können: die neue EU-Zolldatenplattform. Mit dieser werde es möglich sein, die von der Wirtschaft bereitgestellten Daten zu bündeln, sodass die Behörden – durch maschinelles Lernen, künstliche Intelligenz und menschliches Eingreifen – einen vollständigen Überblick über die Lieferketten und den Warenverkehr erhalten.
Gleichzeitig müssen Unternehmen bei der Übermittlung ihrer Zollinformationen nur mit einem einzigen Portal kommunizieren und die Daten für mehrere Sendungen lediglich einmal übermitteln. In bestimmten Fällen, in denen die Geschäftsabläufe und Lieferketten vollkommen transparent sind, können die vertrauenswürdigsten Händler („Trust & Check“-Händler) ihre Waren ohne aktives Tätigwerden der Zollbehörden in der EU in den Verkehr bringen. Die Kategorie „Trust & Check“ stärkt das bereits bestehende Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) für vertrauenswürdige Händler.
Gemäß den Vorschlägen soll die Datenplattform ab 2028 für Sendungen des elektronischen Handels und ab 2032 (auf freiwilliger Basis) für alle anderen Einführer zur Verfügung stehen und unmittelbare Vorteile und Vereinfachungen mit sich bringen. „Trust & Check“-Händler können demnach alle ihre Einfuhren bei den Zollbehörden des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, abfertigen, unabhängig davon, wo die Waren in der EU eintreffen. Im Jahr 2035 soll geprüft werden, ob diese Möglichkeit auf alle Wirtschaftsbeteiligen ausgeweitet werden kann, wenn die Plattform ab 2038 für alle verpflichtend wird.
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