Zoll: EU verschärft Ausfuhrkontrollen für sensible Güter

Die neue EU-Ausfuhrkontrollverordnung bezieht sich auf Güter und Technologien, die für zivile wie für militärische oder terroristische Zwecke genutzt werden können.

Die neue Ausfuhrkontrollverordnung ersetzt die Verordnung von 2009. (Foto: Chuck/Fotolia)
Die neue Ausfuhrkontrollverordnung ersetzt die Verordnung von 2009. (Foto: Chuck/Fotolia)
Therese Meitinger

Die Ausfuhr von Gütern und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische oder terroristische Zwecke eingesetzt werden können, muss in der Europäischen Union künftig schärfer kontrolliert werden. Die entsprechende neue EU-Ausfuhrkontrollverordnung ist am 9. September in Kraft getreten. Damit könnten auch Verstöße gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit bestimmten Technologien für digitale Überwachung besser verhindert werden, argumentiert die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.

Auf neue Bedrohungen schneller reagieren

Die neue Ausfuhrkontrollverordnung ersetzt die Verordnung von 2009 und soll die Fähigkeit der EU stärken, auf neue Sicherheitsrisiken und neu entstehende Technologien zu reagieren. Der neue Rahmen ermögliche es der EU, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Fachwissen zu bündeln und besondere Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Cyber-Überwachung (hierzu werden noch Leitlinien für die Sorgfaltspflicht ausgearbeitet), aber auch bei neu entstehenden Technologien mit doppeltem Verwendungszweck in Bereichen wie Biotechnologie, künstliche Intelligenz oder fortgeschrittene Rechensysteme, so die Mitteilung.

Die EU-Ausfuhrkontrollverordnung sieht vor, das Maß an Konsultationen und Berichterstattung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu erhöhen und die Entwicklung einer neuen EU-Plattform zur elektronischen Genehmigung voranzutreiben, die bereits in vier EU-Mitgliedstaaten erprobt wurde.

Die Verordnung liefere auch eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen der EU auf multilateraler, plurilateraler und bilateraler Ebene – in Anerkennung der Tatsache, dass die Wirksamkeit der Kontrollen von der Mitarbeit der größten Technologiehersteller abhängt – und baue auf dem bestehenden multilateralen Rahmen für Ausfuhrkontrollen auf, dem Wassenaar-Arrangement, das die Grundlage für viele Beschränkungen bilde, die durch die Verordnung auf EU-Ebene eingeführt werden, so die EU.

Exekutiv-Vizepräsident und EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis:

Dank dieser neuen EU-Vorschriften werden die EU-Länder nun noch enger untereinander und mit Verbündeten in Bezug auf potenzielle Sicherheitsrisiken zusammenarbeiten, die sich aus Biotechnologie, künstlicher Intelligenz und anderen neuen Technologien ergeben.“