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Verpackungsgesetz: Zentrale Stelle Verpackungsregister zieht positive Zwischenbilanz

Stiftung verzeichnet 170.000 Registrierungen in LUCID.

Die Beteiligung an den Recyclingsystemen in Deutschland und den damit verbundenen Kosten ist der ZSVR zufolge durch das neue Verpackungsgesetz deutlich gestiegen. (Symbolbild: 279photo)
Die Beteiligung an den Recyclingsystemen in Deutschland und den damit verbundenen Kosten ist der ZSVR zufolge durch das neue Verpackungsgesetz deutlich gestiegen. (Symbolbild: 279photo)
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Sandra Lehmann

Zehn Monate nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 zieht die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine erste positive Zwischenbilanz. Trotz des hohen Zeitdrucks seit Veröffentlichung des Gesetzes im Juli 2017 habe die Stiftung mit Sitz in Osnabrück alle Meilensteine planmäßig erreicht – zuletzt mit der Veröffentlichung des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen zum 1. September 2019. Das gab die ZSVR am 29. Oktober in Berlin bekannt.

Systembeteiligung deutlich gestiegen

So bedeute etwa die Anzahl der Registrierungen im Verpackungsregister LUCID mit rund 170.000 in etwa eine Verdreifachung der Unternehmen, die sich im Vergleich zum Jahr 2016 produktverantwortlich verhalten. Auch der Grad der Systembeteiligung sei bei den Materialgruppen Papier/ Pappe/ Karton (PKK) sowie Glas bereits deutlich gestiegen. Es bleibt jedoch noch Entwicklungsbedarf:

„Die Systembeteiligung ist im Bereich der Leichtstoffverpackungen noch nicht auf einem befriedigenden Niveau. Wir sehen an den knapp 60.000 beantworteten Anfragen, wie hoch das Unwissen der Wirtschaft auch nach 25 Jahren Produktverantwortung ist. Wir werden bei den Unternehmen in Zukunft konsequent die Umsetzung ihrer Eigenverantwortung einfordern“, sagte Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR.

Um endlich Rechtsklarheit zu den Pflichten für fast alle Verpackungen herzustellen, hat die Zentrale Stelle nach eigenen Aussagen einen Katalog der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen herausgebracht. Er konkretisiere erstmals die Systembeteiligungspflicht einer Verpackung in Form einer Verwaltungsvorschrift, sodass jeder Hersteller seine Verpflichtungen schnell und unbürokratisch ermitteln könne. Er beseitigt damit laut ZSVR auch die Schwächen der alten Rechtssituation.

„Diese neue Verwaltungsvorschrift wird die Wettbewerbsverzerrungen durch das Herausdefinieren von Verpackungen aus der Systembeteiligungspflicht beseitigen. Das alte System, in welchem Unternehmen über Selbsteinschätzungen und Annahmen ihre Produktverantwortung eingegrenzt haben, ist vorbei“, so Rachut.

Doch leider kämen noch immer nicht alle Unternehmen ihren Pflichten nach.

„Produktverantwortung bedeutet Eigenverantwortung der Unternehmen. Wer das immer noch nicht verstanden hat, der hat nun das Eintreten der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen zu befürchten. Wir werden konsequent vorgehen. Wir sind auch zum Schutz der rechtskonform arbeitenden Unternehmen da.“

Wie die ZSVR außerdem mitteilte, werden durch das Verpackungsgesetz die Recyclingquoten für 2018 bei allen Materialarten übertroffen. Zur Erreichung der Quoten wurden fast 90 Prozent der Kunststoffverpackungen im Inland verwertet. Von den verbleibenden zehn Prozent sind allein knapp sieben Prozent in Österreich und den Niederlanden verwertet worden. Nur 0,05 Prozent der Quotenmenge wurde in einen Nicht-EU-Staat (Schweiz) exportiert und dort nachweislich verwertet.

Mindeststandard für Verpackungen

Das Ziel, Verpackungen recyclinggerechter zu machen, ist der ZSVR zufolge in Industrie und Handel angekommen. Auf Basis der bereits 2018 publizierten Orientierungshilfe wurde am 1. September 2019 durch die ZSVR einvernehmlich mit dem Umweltbundesamt ein fortentwickelter Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. Die Wirkung dieses Standards ist weitreichender als ursprünglich durch das Gesetz beabsichtigt. Handelsunternehmen verlangen von ihren Verpackungslieferanten, dass die gelieferten Verpackungen den Anforderungen des Mindeststandards vollumfänglich entsprechen.

„Das geht deutlich weiter, als der Gesetzgeber geplant hat und setzt die Verpackungshersteller unter Druck, die Verpackungen schnellstmöglich zu ändern. Wichtig ist es, die Innovationskraft der Verpackungsbranche zu erhalten, um die Ziele des VerpackG - Vermeidung und Verwertung - größtmöglich nahezukommen“, so Rachut.

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