Verpackung: ZSVR veröffentlicht neuen Mindeststandard für recycelbare Verpackungen

Dritte Ausgabe des Mindeststandards soll noch einfacher umzusetzen sein.

Die ZSVR hat die dritte Ausgabe ihres Mindeststandards für recyclingfähige Verpackungen veröffentlicht. (Symbolbild: 279photo/Fotolia)
Die ZSVR hat die dritte Ausgabe ihres Mindeststandards für recyclingfähige Verpackungen veröffentlicht. (Symbolbild: 279photo/Fotolia)
Sandra Lehmann

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2021 des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht. Darin wird die grundlegende Struktur zur Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung anhand von drei Standardkriterien vorgenommen:

  1. Eine Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung muss vorhanden sein,
  2. Die Verpackung muss bezüglich des hochwertig zu verwertenden Anteils sortierbar sein, die Verpackungskomponenten müssen, soweit für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich, trennbar sein
  3. Keine der Verpackungskomponenten beziehungsweise im Verpackungsmaterial enthaltenen Stoffe dürfen Recyclingunverträglichkeiten darstellen, die den Verwertungserfolg in der Praxis verhindern könnten.

Dieses Vorgehen hat sich der ZSVR zufolge bewährt, wie Rückmeldungen aus den Unternehmen zeigen. Die dritte Ausgabe des Mindeststandards wurde auf der Basis der Grundstruktur allerdings inhaltlich geschärft. Um die Anwendung weiterhin zu erleichtern, wurden anschauliche Beispiele hinterlegt. Auch Nutzer ohne tiefergehende Verpackungsexpertise sollen den Mindeststandard zur Bewertung ihrer Verpackungen ohne Vorwissen anwenden können.

Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR:

„Die Basisarbeit ist abgeschlossen. Die Anwendung des Mindeststandards in der Praxis ist einfach, anwenderfreundlich und etabliert. Im Sinne des Grundgedankens der Kreislaufwirtschaft sind Verpackungen wertvolle Ressourcen. Der Kreislauf lebt jedoch davon, dass jedes Design die nachfolgende Wertschöpfung mitdenkt. Der Mindeststandard zeigt dies auf. Nach der dritten Ausgabe des Mindeststandards sollte nun spätestens allen Herstellern deutlich geworden sein, was zu tun ist.“

In diesem Sinne habe die ZSVR in der dritten Ausgabe des Standards vor allem den Umgang mit Verpackungsinnovationen verbessert. In diesem Fall können Unternehmen zur Bestätigung der tatsächlichen Verwertung ihrer Verpackungen Einzelnachweise erbringen. Dies werde anhand von zwei konkreten praxisrelevanten Beispielen illustriert. Alle damit verbundenen Aspekte können bereits beim Design der Verpackungen berücksichtigt werden. Das fördert laut ZSVR Verpackungsinnovationen: Werden Verwertungskapazitäten nachgewiesen, können die Verpackungen auch als recyclinggerecht eingestuft werden.

Die europäische Kommission plant, Ende 2021 eine Überarbeitung der europäischen Verpackungsrichtlinie zu veröffentlichen. Dort sollen für alle Themen der Abfallhierarchie – vor allem der Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung – verbesserte Vorschläge vorgelegt werden. Daran werde deutlich, dass die Inhalte des Mindeststandards aktueller denn je sind:

„Die Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie wird grundlegende Anforderungen an alle Verpackungen regeln. Dazu gehören geringere Materialeinsätze, ökologisches Design und Vorgaben zum Rezyklateinsatz. Die Unternehmen, die für ihr Verpackungsdesign den Mindeststandard berücksichtigen, sind besser gerüstet für die neuen Regelungen, die aus Brüssel kommen“, so Rachut.