Seit dem 1. Januar 2019 ist es in Kraft: das neue Verpackungsgesetz, das die bisher gültige Verpackungsordnung in Deutschland ablöst. Dies bedeutet für alle Unternehmen, die Verpackungen mit Ware befüllen, Verpackungen in Verkehr bringen oder diese in die Bundesrepublik einführen, weitreichende Veränderungen. So legt das Gesetz unter anderem neue Standards hinsichtlich der Recyclingfähigkeit von Verpackungen fest. Zudem werde dem Bundesumweltministerium (BMU) zufolge sichergestellt, dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, auch für deren Sammlung und fachgerechte Entsorgung bezahlen. Bisher seien zahleiche Anbieter dieser Pflicht, die in Deutschland bereits seit 1993 gilt, nicht nachgekommen. Dadurch, so das BMU, habe bisher auch der finanzielle Anreiz gefehlt, auf überflüssige Verpackungen zu verzichten.
„Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohnt wird. Da setzt das Verpackungsgesetz an. Weniger Verpackungen, diese aber besser recycelbar – das ist das Ziel“, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Um diese Entwicklung zu unterstützen, wurde im Rahmen der neuen Gesetzgebung die Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ geschaffen. Sie ist seit Jahresanfang als Behörde tätig und soll laut BMU die Transparenz und Kontrolle beim Einsatz und der Entsorgung von Verpackungen verbessern. „Wer seinen Müll umweltbewusst trennt, muss sich auch sicher sein können, dass die Verpackungen tatsächlich recycelt werden. Nur so schafft man Vertrauen in unser Recyclingsystem. Dafür leistet die Zentrale Stelle einen großen Beitrag“, erklärt Schulze.
Teil der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist das Verpackungsregister „LUCID“, in dem alle Unternehmen, die eine Verpackung nutzen oder befüllen, angemeldet sein müssen. Zudem müssen hier auch die Mengen an Verpackungen gemeldet werden, die in den Handel gebracht und beim Endnutzer als Abfall anfallen. Die Zentrale Stelle gleicht diese Angaben dann bei den dualen Systemen mit den recycelten Verpackungsmengen ab. Damit soll öffentlich nachvollziehbar sein, welche Unternehmen ihrer Produktverantwortung finanziell nachkommen und dafür sorgen, dass die angestrebten Recyclingquoten erreicht werden können.
„Wir haben das Register bereits im August 2018 auf privatrechtlicher Basis gestartet, weil wir wussten, dass es eine Vielzahl an Trittbrettfahrern gibt. Die hohe Anzahl an Anfragen von Erstinverkehrbringern, die nicht wissen, was Produktverantwortung ist, hat uns bestätigt, wie notwendig diese Maßnahme und auch das Verpackungsgesetz sind“, berichtet Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Bis heute haben sich der Behörde zufolge 130.000 Unternehmen im Verpackungsregister registriert. „Damit sind 70.000 Unternehmen mehr registriert als dies bisher bei den dualen Systemen der Fall war. Das ist ein guter Start“, so Rachut.
Gleichzeitig hat das Verpackungsregister nach eigenen Angaben neue Standards erarbeitet. Dazu gehören ein „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ und eine „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung“, die den dualen Systemen hilft, ökologische Aspekte bei der Berechnung der Lizenzentgelte zu berücksichtigen.
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