Verpackung: Europäischer Rat stimmt für PPWR
Der Europäische Rat der Europäischen Union hat am 16. Dezember die Packaging und Packaging Waste Regulation (PPWR) angenommen. Das geht aus einer Pressemeldung des Rats hervor. Demnach soll die neue Europäische Verpackungsverordnung das Aufkommen von Verpackungsabfällen deutlich verringern, indem verbindliche Wiederverwendungsziele festgelegt, bestimmte Arten von Einwegverpackungen eingeschränkt und die Wirtschaftsakteure verpflichtet werden, möglichst wenig Verpackungen zu verwenden. Die Verordnung gilt für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen.
Die neuen Vorschriften umfassen, unter anderem, folgende Anforderungen an Verpackungen:
- Ziele für 2030 und 2040 für einen Mindestprozentsatz an recycelten Materialien (bis zu 65 Prozent für Einwegflaschen aus Kunststoff bis 2040)
- Gewicht und Volumen der Verpackungen minimieren und unnötige Verpackungen vermeiden
- besorgniserregende Stoffe minimieren, einschließlich einer Beschränkung für das Inverkehrbringen von Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) oberhalb bestimmter Schwellenwerte enthalten
- Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen (etwa zur Materialzusammensetzung oder zum recycelten Inhalt) sollen den Verbrauchern das Sortieren und die Auswahl erleichtern.
Mit den neuen Vorschriften werden Beschränkungen für Einwegkunststoffverpackungen eingeführt, darunter:
- für vorverpacktes Obst und Gemüse mit einem Gewicht von weniger als 1,5 Kilogramm
- für Lebensmittel und Getränke, die in Hotels, Bars und Restaurants abgefüllt und verzehrt werden • für Einzelportionen von Würzmitteln, Soßen, Kaffeeweißer und Zucker in Hotels, Bars und Restaurants
- für kleine Kosmetik- und Toilettenartikel zur Verwendung im Beherbergungssektor (etwa Shampoo- oder Körperlotionsflaschen)
- für sehr leichte Kunststofftaschen (beispielsweise auf Märkten für lose Lebensmittel)
In der Verordnung werden neue verbindliche Wiederverwendungsziele für 2030 und Richtziele für 2040 festgelegt. Die Zielvorgaben variieren je nach Art der von den Wirtschaftsakteuren verwendeten Verpackung; zum Beispiel verbindliche Zielvorgaben von 40 Prozent für Transport- und Verkaufsverpackungen und zehn Prozent für Umverpackungen. Gemäß den neuen Vorschriften werden Unternehmen, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten, ihren Kunden die Möglichkeit bieten müssen, ihre eigenen Behältnisse ohne zusätzliche Kosten mit kalten oder heißen Getränken oder fertig zubereiteten Lebensmitteln zu befüllen.
Die förmliche Annahme durch den Rat ist der letzte Schritt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten. Diese Verordnung wird 18 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens angewendet werden.
Der Verband der Wellpappen-Industrie e. V. (VDW) begrüßt den finalen Beschluss des Rates der Europäischen Union zur Verpackungsverordnung. Diese sorge in wichtigen Kernfragen für Klarheit, erkenne den Nachhaltigkeitsbeitrag der Kreislaufverpackung Wellpappe an und könne zusätzliche positive Impulse in der Verpackungsentwicklung und -optimierung setzen.
„Wir bewerten es als Meilenstein auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft, dass mit der europäischen Verpackungsverordnung jetzt ein neuer verbindlicher Rahmen geschaffen wurde“, erklärt der Vorsitzende des VDW Dr. Steffen P. Würth. „Dies gibt nicht nur der gesamten Verpackungsindustrie endlich Planungssicherheit. Wir sind zudem überzeugt, dass sich die dem Beschluss innewohnende Anerkennung von Wellpappe als Kreislaufverpackung für die Nachhaltigkeitsziele auszahlen wird. In Deutschland werden über 95 Prozent der gebrauchten Wellpappe wieder ins Recycling zurückgegeben. Auf diesen erfolgreichen Stoffkreislauf können nun zahlreiche verpackende Branchen auch in Zukunft bauen, die ihre Prozesse noch umweltfreundlicher gestalten wollen“, so Würth.
Es sei auch davon auszugehen, dass zusätzliche positive Impulse für die Verpackungsgestaltung und -optimierung von der beschlossenen maximalen Leerraumquote ausgehen werden.
„Mit klug entwickelten und flexibel einsetzbaren Lösungen aus Wellpappe lässt es sich schon lange effektiv vermeiden, unnötig viel Luft von A nach B zu schicken. Hier gibt es zahlreiche Stellschrauben, um den kostbaren Raum in den Lieferketten besser zu nutzen – unsere Branche steht ihren Partnern dabei weiterhin mit Rat und Tat zur Seite“, betont der VDW-Vorsitzende.
Noch offen seien aktuell bestimmte Detailfragen der Umsetzung. Dies betreffe beispielsweise den Einsatz von Bündel- oder Umreifungsbändern, die zur sicheren Befestigung von Wellpappe beim Transport zu ihren Abnehmern dienen. Hier appelliere die Wellpappenindustrie eindringlich an die Europäische Kommission, bei der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte die Praktikabilität im Auge zu behalten.
„Es wäre sehr bedauerlich, wenn sich hier bei der Überführung in die Praxis neue Hindernisse auftäten, die es der Wellpappenindustrie erschweren würden, weiterhin erfolgreich ihren Beitrag zu leisten“, mahnt Würth.
Auch der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. sieht die PPWR als wichtigen Schritt, mahnt jedoch gleichzeitig klare und praktikable Rahmenbedingungen für die Umsetzung an, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft voll auszuschöpfen.
„Die PPWR setzt ambitionierte Ziele für Recycling, Rezyklateinsatz und die Gestaltung von Verpackungen. Das ist gut und notwendig. Aber ohne klare Vorgaben und faire Marktbedingungen wird es schwer, diese Ziele zu erreichen“, kritisiert BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. „Für die Unternehmen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft ist es jetzt entscheidend, dass die Verordnung mit Maßnahmen flankiert wird, die Investitionen in Recyclingtechnologien und die notwendige Infrastruktur ermöglichen. Ein funktionierendes Recycling scheitert nicht an fehlendem Willen, sondern an fehlenden Voraussetzungen.“
Herausforderungen für die Unternehmen der Branche:
Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Die Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen müssen verbindlich und europaweit einheitlich definiert werden. Fehlende Standards erschweren den Recyclingprozess und gefährden dessen Wirtschaftlichkeit.
Einsatz von Rezyklaten: Ohne gezielte Marktanreize bleibt der Einsatz von Rezyklaten eine Herausforderung. Der Gesetzgeber muss Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz von recyceltem Material wettbewerbsfähig machen.
Infrastruktur und Investitionen: Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, braucht es gezielte Unterstützung für die Weiterentwicklung von Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien. Hier darf die Wirtschaft nicht allein gelassen werden.
„Die PPWR enthält viele richtige und wichtige Ansätze, aber ohne eine kraftvolle Umsetzung aller Beteiligten bleiben sie nur Textbausteine ohne Wirkung“, so Siegesmund.
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