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Verpackung: EU-Votum zur PPWR spaltet Verpackungsanbieter

Das EU-Parlament hat über die neue Verpackungsverordnung abgestimmt. Nicht alle Interessenvertretungen zeigen sich zufrieden.

Das EU-Parlament hat über die PPWR abgestimmt. Die Meinungen zu den Beschlüssen gehen auseinander. (Symbolbild: 279photo/AdobeStock)
Das EU-Parlament hat über die PPWR abgestimmt. Die Meinungen zu den Beschlüssen gehen auseinander. (Symbolbild: 279photo/AdobeStock)
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Sandra Lehmann

Das EU-Parlament hat am 22. November über die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) abgestimmt. Dabei kam das Gremium überein, dass die neue Verpackungsordnung dazu dienen soll, das Verpackungsmüllaufkommen in der EU zu senken, das derzeit bei 190 Kilogramm jährlich pro EU-Bürger liegt.

Die Abgeordneten setzen sich deshalb nach Eigenangaben für umfassende Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein – fünf Prozent bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040. Speziell für Kunststoffverpackungen sollen die Reduktionsziele noch ambitionierter sein: zehn Prozent bis 2030, 15 Prozent bis 2035 und 20 Prozent bis 2040.

Einwegverpackungen reduzieren

Die Abgeordneten wollen den Verkauf von sehr leichten Plastiktragetaschen (unter 15 Mikrometer) verbieten, es sei denn, sie sind aus hygienischen Gründen erforderlich oder werden als Primärverpackung für lose Lebensmittel verwendet, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Außerdem schlagen sie vor, die Verwendung bestimmter Einwegverpackungen stark einzuschränken, wie etwa Hotel-Miniaturverpackungen für Toilettenartikel und Schrumpffolie für Koffer in Flughäfen.

Die Abgeordneten wollen zudem die Anforderungen für die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen klären. Endvertreiber von Getränken und Speisen zum Mitnehmen im Gastronomiebereich, wie Hotels, Restaurants und Cafés, sollten den Kunden ermöglichen, eigene Behälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu verwenden. Nach den Vorschlägen des Parlaments soll es einen Vorrang von Mehrwegverpackungen über eine Quote nicht geben. Nach den neuen Vorschriften müssen alle Verpackungen wiederverwertbar sein und strenge Kriterien erfüllen, die im Sekundärrecht festgelegt werden. Bestimmte vorübergehende Ausnahmen sind vorgesehen, zum Beispiel für Lebensmittelverpackungen aus Holz und Wachs. Die Abgeordneten wollen, dass die EU-Länder sicherstellen, dass 90 Prozent der in Verpackungen enthaltenen Materialien (Kunststoff, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Pappe) bis 2029 getrennt gesammelt werden.

Der Verband Die Papierindustrie e. V. und der Verband der Wellpappen-Industrie e. V. begrüßten die Entscheidung des EU-Parlaments (EP) zur Verpackungsverordnung (PPWR). Das Parlament habe erkannt, dass das etablierte System des Wertstoffkreislaufs von Papier, Pappe und Karton ökologische Vorteile biete und als gleichwertig zu Mehrwegverpackungen anzusehen sei. Nach Ansicht der beiden Verbände kommt es jetzt darauf an, dass der Ministerrat diesen richtungsweisenden Beschluss der europäischen Volksvertreter bei seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

Kunststoffverpacker zeigen sich unzufrieden

Plastics Europe, ein europäischer Zusammenschluss von kunststoffherstellenden Betrieben, sieht die Beschlüsse des EU-Parlaments zwiespältig. Wie der Verband mitteilte, enthält der Beschluss des Gremiums einige begrüßenswerte Aspekte, etwa die Belohnung von stark gesammelten oder recycelten Verpackungsformaten und das Bestreben, sicherzustellen, dass die aus ökologischer Sicht besten Verpackungslösungen gewählt werden. Virginia Janssens, Geschäftsführerin von Plastics Europe, erklärte:

„Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist eines der wichtigsten Elemente des Rahmens für die Umstellung auf Kunststoffe. Obwohl Plastics Europe eine Reihe von Entscheidungen des Europäischen Parlaments begrüßt, sind wir der Meinung, dass die heutige Abstimmung im Plenum eine verpasste Gelegenheit war, diesen wichtigen Teil der Verordnung zu stärken und Anreize für die enormen Investitionen zu schaffen, die notwendig sind, um Kunststoffverpackungen kreislauffähig zu machen. Es ist bedauerlich, dass die Entscheidung des Umweltausschusses, die Zielvorgaben für den Recyclinganteil bei berührungsempfindlichen Verpackungen zu senken, im Plenum nicht rückgängig gemacht wurde. Dies ist eine verpasste Gelegenheit, die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle zu nutzen, um die Entwicklung des Marktes für recycelte Kunststoffverpackungen in Europa zu fördern.“

Der Verband zeigte sich auch enttäuscht darüber, dass die Abgeordneten es versäumt hätten, die Rolle von biobasierten Kunststoffen und recycelten Inhalten als separate, aber ergänzende Lösungen zu klären, die zum Nachhaltigkeitskurs der Kunststoffindustrie beitragen, und dass sie nicht vorgeschrieben hätten, dass Verpackungen, die so umgestaltet werden, dass sie vollständig recycelbar sind, vor der Verbrennung und Deponierung sortiert werden. Darüber hinaus sei Plastics Europe unzufrieden darüber, dass das Europäische Parlament keine Änderungen angenommen habe, die die Materialneutralität der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften verbessern. Dies bedrohe das Investitionsklima in Europa für die Kreislauffähigkeit von Kunststoffverpackungen durch willkürliche Maßnahmen, einschließlich Verboten und Reduktionszielen, die nur für Kunststoffverpackungen gelten, ohne jegliche Folgenabschätzung oder Nachweis von Umweltvorteilen, heißt es in einer Mitteilung von Plastics Europe.

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