Verpackung: Bundesrat erweitert Lizenzierungspflicht
Der Bundesrat hat am 11. Juli zwei Änderungspakete der Verpackungsverordnung beschlossen. Damit sollen laut dem Rat „akute Schwachstellen“ in der Verordnung behoben werden. „Die Regelungen zu den sogenannten Branchenlösungen und Eigenrücknahmen, die lediglich als eng begrenzte Ausnahmen für einige wenige etablierte und funktionierende Systeme konzipiert waren, haben in der Praxis bekanntermaßen in verschiedensten Formen zu einer Umgehung der Lizenzierungspflicht geführt“, heißt es im Beschluss des Rates.
Der Berliner Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) sieht diese Reform äußerst kritisch. Die Novellen weisen „schwerwiegende handwerkliche Mängel“ auf, heißt es in einer Stellungnahme. Vieles deute darauf hin, dass ein Teil der Novellierung schon vor seinem Inkrafttreten gegen europäisches Recht verstoße.
Mit der Änderung der Verpackungsverordnung wird laut bevh versucht, das Unternehmen der „Grüne Punkt" künstlich am Leben zu erhalten. Unternehmen, die ihren Verpackungsmüll bislang selbst entsorgt haben, würden zukünftig doppelt zur Kasse gebeten. Auch Branchenlösungen würde das Leben schwer gemacht. „Das kostet mittelständische Handelsunternehmen künftig jedes Jahr sechsstellige Beträge“, prognostiziert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh.
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