Werbung
Werbung

Verkehrspolitik: EU-Parlament beschließt erstes Mobilitätspaket

 Europäisches Parlament stimmt Reform des Lkw-Verkehrs zu.

(Foto: Dmitry_Perov/Fotolia)
(Foto: Dmitry_Perov/Fotolia)
Werbung
Werbung

Das Europäische Parlament hat am 8. Juli grünes Licht für das „Mobilitätspaket Teil I“ gegeben. „Mit dem Mobilitätspaket I wird der Güterverkehr EU-weit fairer, effektiver und sicherer!“, sagte Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, gegenüber den Medien. „Wir haben dreieinhalb Jahre lang hart verhandelt. Davon profitieren jetzt vor allem unsere Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer, die in der Corona-Krise einen harten und tollen Job machen.“

Dies sind laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die wichtigsten Neuerungen im Mobilitätspaket I:

„1. Künftig gilt EU-weit ein ausdrückliches und absolutes Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Die Regelung sorgt für Rechtsklarheit.

2. Wöchentliche Ruhezeiten: Fahrer im internationalen Verkehr dürfen zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander einlegen. Die Verkürzung muss anschließend entsprechend ausgeglichen werden.

3. Die Unternehmen werden verpflichtet, Touren im grenzüberschreitenden Verkehr so zu organisieren, dass Fahrer regelmäßig spätestens alle vier Wochen an den Unternehmenssitz oder ihren Wohnsitz zurückkehren können.

4. Bis spätestens 2025 müssen alle schweren Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen, Busse) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der sogenannten zweiten Version aus- beziehungsweise umgerüstet werden. Ziel ist eine effizientere Kontrolle und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten.

5. Auch die Kabotagevorschriften werden reformiert. Beibehalten wird die Regelung, dass innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen durchgeführt werden dürfen. Neu ist, dass anschließend eine sogenannte Cooling-Off-Zeit von vier Tage eingehalten werden muss. Erst nach Ablauf dieser vier Tage dürfen erneut Kabotagebeförderungen im selben Mitgliedstaat durchgeführt werden. Diese Regelungen sollen in Zukunft auch für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten.

6. Neu ist außerdem die regelmäßige Rückkehrpflicht der Fahrzeuge in den Niederlassungsmitgliedstaat alle acht Wochen. Damit sollen „Briefkastenfirmen“ verhindert werden.

7. Rechtsklarheit herrscht nun auch bei der Anwendung der speziellen Entsenderegelungen für Berufskraftfahrer. Hier wurden im Rahmen des Mobilitätspakets Teil I spezielle Regelungen für die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer geschaffen – unter anderem zum Mindestlohn und zum Urlaubsanspruch.

8. Leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen werden in Zukunft in die Regelungen zum Marktzugang sowie zu den Lenk- und Ruhezeiten und zum Tachographen einbezogen.“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur betrachtete die Verabschiedung des Mobilitätspakets I als guten Start in die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Verkehrsbereich. Am 1. Juli hatte Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union übernommen.

EU-Verkehrskommissarin lobt und übt Kritik

EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean begrüßte einer Kommissions-Mitteilung zufolge die Zustimmung des EU-Parlaments zur Reform des Transportsektors, die wesentliche soziale Verbesserungen beinhalte. Sie gab aber zu bedenken: „Die Kommission bedauert, dass das neue Regelwerk Elemente enthält, die möglicherweise nicht mit den Ambitionen des Europäischen Grünen Deals beziehungsweise dem vom Europäischen Rat gebilligten Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale EU zu erreichen, in Einklang stehen.“

Vălean führte weiter aus: „Im Einzelnen handelt es sich dabei um die obligatorische Rückkehr der Fahrzeuge in den Mitgliedstaat der Niederlassung alle acht Wochen und die Einschränkungen für Beförderungen im kombinierten Verkehr. Diese Maßnahmen waren nicht Teil der am 31. Mai 2017 angenommenen Vorschläge der Kommission und nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung. Die obligatorische Rückkehr der Lastkraftwagen wird Ineffizienzen im Verkehrssystem und einen Anstieg unnötiger Emissionen, Umweltverschmutzung und Verkehrsüberlastung zur Folge haben, während die Einschränkungen im kombinierten Verkehr dessen Förderungseffekt auf den multimodalen Güterverkehr schmälern werden.“

Die Kommission untersucht laut der EU-Verkehrskommissarin derzeit die Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf das Klima, die Umwelt und das Funktionieren des Binnenmarkts und erhebt alle notwendigen Informationen.

„Ich möchte die Akteure im Straßenverkehrssektor und die nationalen Behörden bitten, diese Bemühungen durch die Bereitstellung relevanter Daten für die Bewertung zu unterstützen. Die Schlussfolgerungen der Studien werden noch vor Ende dieses Jahres vorliegen. Die Kommission wird erforderlichenfalls von ihrem Recht Gebrauch machen, einen gezielten Legislativvorschlag vorzulegen, bevor die beiden Bestimmungen in Kraft treten,“ sagte Vălean.

Werbung
Werbung