Verkehrsminister Wissing: Berufskraftfahrer können sich per E-Learning weiterbilden
Das Bundeskabinett hat dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zugestimmt. Mit diesem Gesetz will Bundesminister Dr. Volker Wissing dem Fachkräftemangel entgegenwirken und Kraftfahrern den Zugang zum Beruf erleichtern. Zudem wird die Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweisen ukrainischer Berufskraftfahrer sowie die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland erleichtert, teilte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23. Mai in einer Presseaussendung mit.
Das Verkehrsministerium will auch die Chancen der Digitalisierung bei der Qualifizierung der Berufskraftfahrer nutzen. „Durch die Einführung von digitalem Unterricht in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung wird diese moderner und flexibler und das Berufsbild insgesamt attraktiver“, sagte Dr. Wissing. Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senke aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. „Künftig kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden“, ergänzte der Verkehrsminister. Ukrainische Berufskraftfahrer könnten ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.
Folgende Maßnahmen des Verkehrsministeriums sollen umgesetzt werden:
- Der Verordnungsentwurf im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sieht die Einführung von E-Learning in Form von digitalem Unterricht im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung vor
- Künftig soll zudem das Ablegen der Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch in einer von acht Fremdsprachen ermöglicht werden. Hierzu zählen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
Eine Ukraine-Ausnahme-Verordnung soll den Berufszugang ermöglichen:
- Für einen erleichterten Berufszugang in Deutschland hat das Kabinett die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung beschlossen: Die Verordnung (EU) 2022/1280 ermöglicht den Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise (begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus) anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.
- Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit wird der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich
- Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.
Lagerhallen, Logistikimmobilien , Logistik-Newsletter , KEP-Dienste , Container, Paletten , Intralogistik & Supply Chain Management (SCM) , Verpackung & Verladung , Versand, Umschlag & Lieferung , Luftfrachtverkehr , Gabelstapler , Fahrerlose Transportsysteme (FTS) , Fashion Logistics , Fördertechnik , Lagertechnik , E-Commerce , Bundesvereinigung Logistik e.V. (BVL) , LogiMAT , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Industrie 4.0 , Neubau (Logistikzentrum) , Digitalisierung & Vernetzung , Logistik-IT , Logistik-Studium , Transport- und Logistik-Dienstleistungen , Kommissionierung