Umfrage: Logistiker wünschen sich digitale Frachtpapiere

Digitalverband Bitkom ließ mehr als 500 Unternehmen befragen.

Keine Papierberge im Fahrerhaus: Der Bitkom unterstützt eine EU-Initiative für elektronische Informationen zum Güterverkehr. (TTStudio/Fotolia)
Keine Papierberge im Fahrerhaus: Der Bitkom unterstützt eine EU-Initiative für elektronische Informationen zum Güterverkehr. (TTStudio/Fotolia)
Matthias Pieringer

Neun von zehn Unternehmen (88 Prozent), die Waren transportieren, sind der Ansicht, dass es ihnen helfen würde, wenn künftig auch eine digitale Variante der Frachtpapiere juristisch anerkannt wäre. Dabei gibt jedes zweite Unternehmen (50 Prozent) an, dass dies sehr helfen würde, weiteren 38 Prozent würde es eher helfen. So lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 514 Unternehmen mit Logistikprozessen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Nur sechs Prozent geben an, dass ihnen eine solche Änderung eher nicht helfen würde, fünf Prozent sagen, dass es ihnen überhaupt nicht helfen würde – teilte Bitkom am 29. März 2019 in Berlin mit.

Frachtdokumente: Papierzwang ist laut Bitkom ein Anachronismus

„Der Zwang, Frachtdokumente auf Papier mit sich zu führen, ist angesichts der Digitalisierung in der Logistik ein nicht mehr nachvollziehbarer Anachronismus. Papierdokumente kosten Unternehmen und Verwaltung Zeit und Geld und belasten zudem die Umwelt“, sagt Julia Miosga, Bereichsleiterin Handel & Logistik beim Bitkom. Laut Miosga unterstützt der Digitalverband „die EU-Initiative für elektronische Informationen zum Güterverkehr, über die möglichst noch in dieser Legislaturperiode entschieden werden sollte.“

Grundlage der Angaben ist dem Bitkom zufolge eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands durchgeführt hat. Dabei wurden 514 Unternehmen ab 50 Mitarbeitern mit Logistikprozessen aus allen Branchen in Deutschland telefonisch befragt. Die Fragestellung lautete „Würde es Ihnen helfen, wenn neben den üblichen Papierformularen auch eine digitale Variante juristisch anerkannt wäre, zum Beispiel Frachtbegleitinformationen oder Zolldokumente?“