Umfrage: Deutsche Unternehmen sehen Lieferkettengesetz positiv

Laut einer Erhebung von Osapiens und dem BMZ sehen 73 Prozent der Befragten in der Umsetzung des Gesetzes die Chance eines Reputationsgewinns.

Das ab dem 1. Januar 2023 sukzessive in Kraft tretende Gesetz bringt für betroffene Unternehmen mehrere Dokumentationspflichten mit sich. (Symbolbild: Electiceye / Fotolia)
Das ab dem 1. Januar 2023 sukzessive in Kraft tretende Gesetz bringt für betroffene Unternehmen mehrere Dokumentationspflichten mit sich. (Symbolbild: Electiceye / Fotolia)
Therese Meitinger

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das ab Januar 2023 in Kraft tritt und Unternehmen zu mehr Transparenz entlang der Lieferkette verpflichtet, wird branchenübergreifend von der Mehrheit der deutschen Unternehmen positiv bewertet. Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und mindestens einem Standort in Deutschland, die zurzeit in der entscheidenden Umsetzungsphase sind, investieren dabei am stärksten in Automatisierungslösungen, rechtliche Beratungen zu Lieferantenverträgen und Trainings für Mitarbeiter.

Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt eine Befragung von rund 1.000 deutschen Unternehmen, die das Mannheimer Softwareunternehmen Osapiens in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Februar 2022 durchführt. Laut am 20. Juli veröffentlichten ersten Ergebnissen sehen knapp Dreiviertel der Befragten (73 Prozent) in der Umsetzung des Gesetzes die Chance eines Reputationsgewinns für das eigene Unternehmen, 60 Prozent nennen primär die positiven Auswirkungen auf das Lieferantenmanagement und für 58 Prozent der befragten Unternehmen spielt die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen die wichtigste Rolle.

„Auch wenn Unternehmen insgesamt das LkSG positiv bewerten, stehen sie mit der innerbetrieblichen Umsetzung doch vor enormen Herausforderungen. Um hier zukünftig mit konkreten Handlungsempfehlungen und bedarfsgerechten Angeboten unterstützen zu können, wollten wir wissen, wie Unternehmen Chancen und Risiken, vor allem aber die Herausforderungen bewerten“, sagt Alberto Zamora, CEO und Mitgründer von Osapiens.

Risikoeinschätzung und Beschwerdemanagement

Befragt wurden die Unternehmen Osapiens zufolge in erster Linie nach ihrer Risikoeinschätzung in Bezug auf das eigene Unternehmen und unmittelbare Lieferanten, nach einem bereits bestehenden oder geplanten Beschwerdemanagement, nach geeigneten Präventions- und Abhilfemaßnahmen für Verstöße, nach geplanten Formen der Berichterstattung, sowie nach einer Einschätzung zu geplanten Aufwänden und Budgets zur fortlaufenden Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Auch wenn einige Unternehmen bereits mitten in der Umsetzung der geforderten Maßnahmen seien, müsse beim Großteil der Betroffenen noch ein Bewusstsein bezüglich der hiermit verbundenen Herausforderungen geschaffen werden, argumentiert der Anbieter. Denn trotz der Erkenntnis, dass der Einsatz digitaler Technologien und damit die Automatisierung relevanter Lieferkettenprozesse für die Umsetzung des LkSG äußerst hilfreich seien, stünden Unternehmen in diesem Bereich über alle Branchen hinweg noch ganz am Anfang.

„Wie sollen Unternehmen mit 20.000 Lieferanten ohne digitale Lösung, rein manuell, den gesetzlichen Vorgaben des LkSG Folge leisten? Für sie ist die Herkules-Aufgabe einer individuellen Risikoanalyse und kontinuierlichen Berichterstattung allein softwaregestützt möglich“, sagt Alberto Zamora.

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird die Bundesregierung ab Januar 2023 Unternehmen gesetzlich verpflichten, Transparenz in ihre Lieferketten zu bringen und beispielsweise durch individuelle Risikoanalyse und umfangreiche Dokumentationspflichten, ihren Teil zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und zur Einhaltung des Umweltschutzes entlang der Lieferkette beizutragen. Zunächst sind hiervon ab 2023 nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern betroffen. Ab 2024 müssen auch Unternehmen mit mehr 1.000 Mitarbeitern einem umfangreichen Pflichtenkatalog nachkommen. Vor allem im Hinblick auf den bereits im Februar 2022 durch die EU-Kommission vorgelegten Entwurf zu einer EU-Lieferketten-Richtlinie (EU-LkRL-E), sind bis 2024 auch auf europäischer Ebene weitere Verschärfungen in puncto Monitoring von Lieferketten zu erwarten, so dass Unternehmen jetzt geeignete Maßnahmen planen und ergreifen müssen.

Die finalen Ergebnisse der noch bis Ende August 2022 laufenden Umfrage sollen von Osapiens in Zusammenarbeit mit dem BMZ am 20. September 2022 beim „LkSG- Netzwerktag“ in Mannheim präsentiert.