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Transportwesen: Neue Lkw-Maut gilt seit 1. Januar 2019

Kraftfahrer tragen Mitwirkungspflicht bei Umstellung.

Ab dem 1. Januar setzt sich die Lkw-Maut aus drei Teilbeträgen zusammen. (Foto: Toll Collect)
Ab dem 1. Januar setzt sich die Lkw-Maut aus drei Teilbeträgen zusammen. (Foto: Toll Collect)
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Therese Meitinger

Mit dem Jahreswechsel sind in Deutschland neue Mauttarife in Kraft getreten; sie betreffen Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zuverlässigem Gesamtgewicht. Der Mautsatz je Kilometer berechnet sich nun aus drei Teilsätzen: den Infrastrukturkosten entsprechend der Gewichtsklasse des mautpflichtigen Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, den verursachten Luftverschmutzungskosten abhängig von der Schadstoffklasse und den Kosten für die Lärmbelastung. Sie betragen 0,002 Euro je Kilometer.

Drei Gewichtsklassen zur Berechnung

Seit 1. Januar sind die Lkw-Fahrer verpflichtet, die Gewichtsklasse korrekt einzustellen. Dafür gelten die folgenden Gewichtsklassen: größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG), größer/gleich zwölf Tonnen bis 18 Tonnen zGG und größer 18 Tonnen zGG. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen greift zusätzlich eine Unterscheidung nach bis zu drei beziehungsweise vier und mehr Achsen, die der Lkw-Fahrer im Fahrzeuggerät anzugeben hat. Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 18 Tonnen zGG ist eine Einstellung der Achszahl freiwillig möglich.

Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen werden, abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Stütz- und Aufliegelasten finden keine Berücksichtigung.

Von der Lkw-Maut befreit sind Elektro-Lkw und bis Ende 2020 Erdgas betriebene Lkw.

Die neuen Tarife wurden in den Wochen vor Weihnachten in das Mautsystem des Anbieters Toll Collect aufgenommen. Manuell – über App, PC oder Terminal – konnten sich die Kunden bereits einen Tag vor der Umstellung einbuchen.

Die Mauttarife sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben und basieren auf den Ergebnissen des im Frühjahr 2018 publizierten Wegekostengutachtens.

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