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TMS: Keine Angst vor E-Rechnung

Grundlage für die E-Rechnungspflicht bildet die EU-Norm „EN 16931“, die einen europaweit einheitlichen technischen Standard für das Datenformat elektronischer Rechnungen vorgibt.

Das Transportmanagementsystem „CarLo“ vom Allgäuer Softwarehaus Soloplan erfüllt fristgerecht die ab 1. Januar 2025 geltenden Normen und Pflichten für das Empfangen, Betrachten, Erzeugen und Versenden elektronischer Rechnungen, so das Unternehmen. (Symbolbild: sgursozla /stock.adobe.com)
Das Transportmanagementsystem „CarLo“ vom Allgäuer Softwarehaus Soloplan erfüllt fristgerecht die ab 1. Januar 2025 geltenden Normen und Pflichten für das Empfangen, Betrachten, Erzeugen und Versenden elektronischer Rechnungen, so das Unternehmen. (Symbolbild: sgursozla /stock.adobe.com)
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Therese Meitinger

Das Transportmanagementsystem „CarLo“ des Allgäuer Softwarehauses Soloplan erfüllt fristgerecht die ab 1. Januar 2025 geltenden Normen und Pflichten für das Empfangen, Betrachten, Erzeugen und Versenden elektronischer Rechnungen, so das Unternehmen. Grundlage bildet demnach die EU-Norm „EN 16931“, die einen europaweit einheitlichen technischen Standard für das Datenformat elektronischer Rechnungen vorgibt. In Deutschland werden das die Formate „X-Rechnung“ sowie „ZUGFeRD“ sein. Rechnungen im einfachen PDF-Format gelten hingegen nicht als E-Rechnung.

Im ersten Schritt müssen ab 2025 alle Unternehmer elektronische Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen, die von der Umsatzgröße des jeweiligen Unternehmens abhängen.

Anwender des Transportmanagementsystems CarLo stünden in jedem Fall auf der rechtssicheren Seite, so Soloplan. Die aktuelle Version der Logistiksoftware beherrsche bereits heute das Empfangen, Betrachten, Erzeugen und Versenden elektronischer Rechnungen.

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