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Tarifstreit: GDL und Deutsche Bahn erzielen Einigung

Lokführer können künftig bei vollem Lohnausgleich 35 Stunden pro Woche arbeiten.

Martin Seiler, Personalvorstand der Deutschen Bahn, sieht den Tarifabschluss als wegweisende Lösung für die Zukunft. (Foto: Deutsche Bahn)
Martin Seiler, Personalvorstand der Deutschen Bahn, sieht den Tarifabschluss als wegweisende Lösung für die Zukunft. (Foto: Deutsche Bahn)
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Sandra Lehmann

Die Deutsche Bahn (DB) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben nach fünf Monaten Verhandlungen einen Tarifabschluss erzielt. Das geht aus einer Pressemeldung der DB hervor.

„Die Auseinandersetzung war hart, aber wir konnten uns nun auf einen intelligenten Kompromiss einigen“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler.

Kernelement sei ein Optionsmodell, mit dem Mitarbeitende im Schichtdienst künftig selbst über ihre Wochenarbeitszeit entscheiden. Der Korridor gehe am Ende von 35 bis 40 Stunden. Dabei gelte das Leistungsprinzip: Wer mehr arbeitet, verdient entsprechend mehr.

„Das ist eine wegweisende Lösung, die Flexibilität, Teilhabe und Transformation ermöglicht“, so Seiler. „Mit dem Optionsmodell haben unsere Kolleginnen und Kollegen den individuellen Freiraum, sich für das zu entscheiden, das am besten zu ihnen und ihrer Lebensphase passt. Mit der selbstbestimmten Wochenarbeitszeit werden die Bahnberufe insgesamt attraktiver und Leistung lohnt sich. Wir haben von Anfang an betont, dass eine stumpfe Arbeitszeitverkürzung, die allen zwangsweise übergestülpt wird, absolut nicht zeitgemäß ist. Niemand bekommt durch den Tarifvertrag bis zum Ende des Jahrzehnts zwangsweise eine 35-Stunden-Woche. Das Optionsmodell gibt auch dem Unternehmen die Möglichkeit und die Kapazität, trotz Fachkräftemangel im Interesse der Kunden weiter zu wachsen und wird dadurch auch der besonderen Situation am Arbeitsmarkt gerecht.“

Zur Einigung sagte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing:

„Das ist eine wirklich frohe Botschaft für alle Bahnreisenden, die dazu noch zur rechten Zeit kommt. Alle Menschen, die über Ostern zu Freunden und Verwandten reisen wollen, können endlich unbeschwert planen. Darüber hinaus ist die Einigung auch eine gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland - und zwar im doppelten Sinne. Die ohnehin angespannten Lieferketten werden durch Streiks nicht länger belastet. Und gleichzeitig haben beide Parteien bewiesen, dass es möglich ist, auch in angespannten Zeiten gemeinsam zu einer Lösung zu kommen – auch wenn die Differenzen zunächst unüberbrückbar scheinen. Klar ist aber auch, dass die Art und Weise, wie hier vorgegangen wurde, keine Schule machen darf. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut, mit dem alle sehr verantwortungsvoll umgehen müssen. Nach den vergangenen Monaten ist es kein Wunder, dass die Frage laut wurde, ob das Streikrecht womöglich an die Gegebenheiten unserer Zeit angepasst werden muss.“

Für Mitarbeiter im Schichtdienst im GDL Geltungsbereich sinke die Referenzarbeitszeit 2026 zunächst von 38 auf 37 Stunden. Bis 2029 sinkt sie in drei weiteren Schritten auf 35 Stunden. Das Gehalt wird laut DB anteilig jeweils nicht verringert. Das bedeute jedoch nicht, dass die Arbeitszeit für die Mitarbeitenden ab 2027 automatisch absinkt. Die tatsächliche Arbeitszeit wählen die Mitarbeiter selbst: Alles zwischen 35 und 40 Stunden in der Woche ist am Ende möglich. Wer sich für mehr Arbeit entscheidet, erhält pro Stunde 2,7 Prozent mehr Lohn. So würden zum Beispiel Lokführer oder Zugbegleiter in einer 40-Stunden-Woche rund 14 Prozent mehr verdienen als in einer 35-Stunden-Woche.

Keine Streiks bis Februar 2026

Für die Kunden der DB bedeutet der Tarifabschluss vor allem Planungssicherheit: Bis Ende Februar 2026 gilt nun Friedenspflicht mit der GDL. Der Tarifvertrag läuft 26 Monate bis 31.Dezember 2025, danach folgt eine zweimonatige Verhandlungsphase, in der ebenfalls keine Streiks möglich sind. Darüber hinaus werden bereits vor Beginn der Verhandlungen Schlichtungsmodalitäten für den Fall abgestimmt, dass sie nicht gütlich zu Ende gebracht werden können. Auch das sei neu und soll einen geordneten Rahmen für die nächste Tarifrunde schaffen. Die Laufzeit für die Bestimmungen zur Arbeitszeit endet sogar erst am 31. Dezember 2028.

Der Geltungsbereich der bisherigen Tarifverträge bleibt bestehen, Tarifverträge für die Infrastruktur wurden nicht abgeschlossen. Um die Kapazität zu erhöhen und die Produktivität zu steigern, wurden weitere Vereinbarungen getroffen. Unter anderem falle das Zwölf-Tage-Urlaubswahlmodell zum 1. Januar 2026 weg. Das 6-Tage-Urlaubswahlmodell bleibe bestehen. Wasch- und Umkleidezeiten werden künftig pauschal abgegolten.

  • Der Tarifabschluss im Überblick
  • 2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie: 1.500 Euro ausgezahlt im März, weitere 1.350 Euro ausgezahlt voraussichtlich im Mai
  • 420 Euro Lohnerhöhung in zwei Schritten: 210 Euro mehr pro Monat zum 1. August 2024 und nochmal 210 Euro zum 1. April 2025
  • Optionsmodell zur Wochenarbeitszeit: Mitarbeitende im Schichtdienst entscheiden im Korridor von 35 (ab 2029) bis 40 Stunden selbst, wie viel sie tatsächlich arbeiten wollen. Eine Arbeitsstunde entspricht 2,7 Prozent (im Jahr 2026) mehr oder weniger Lohn. Die Referenzarbeitszeit sinkt schrittweise ohne anteilige Absenkung des Entgelts: 37 Stunden zum 1. Januar 2026, 36 Stunden zum 1. Januar 2027, 35,5 Stunden zum 1.Januar 2028, 35 Stunden zum 1. Januar 2029. Im ersten Halbjahr 2025 werden die Mitarbeitenden befragt, ob sie zum 1.1.2026 37 oder mehr Stunden arbeiten wollen. Diejenigen, die sich nicht zurückmelden, gehen automatisch in die 37-Stunden-Woche. Für die weiteren Schritte ist es andersherum: Die Arbeitszeit bleibt unverändert und Mitarbeitende können sich jährlich melden, wenn sie weniger arbeiten wollen. Klar ist: Wer mehr arbeitet, bekommt mehr Geld.
  • 26 Monate Laufzeit: rückwirkend von 1. November 2023 bis 31. Dezember 2025. Danach folgt eine festgeschriebene zweimonatige Verhandlungsphase mit Friedenspflicht bis Ende Februar. Darüber hinaus werden bereits vor Beginn der Verhandlungen Schlichtungsmodalitäten für den Fall abgestimmt, dass sie nicht gütlich zu Ende gebracht werden können. Die Vereinbarungen zur Arbeitszeit haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2028.
  • Keine Ausweitung des Geltungsbereichs
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