Studium: DAV bietet internationalen Doppelstudiengang an

Studierende können zukünftig auch britischen Hochschulabschluss erlangen.
Mit einem Studiengang zu zwei Abschlüssen: An der DAV in Bremen können Studierende den Betriebswirt und den Bachelor of Science gleichzietig ablegen. (Symbolbild: Contrastwerkstatt/Fotolia)
Mit einem Studiengang zu zwei Abschlüssen: An der DAV in Bremen können Studierende den Betriebswirt und den Bachelor of Science gleichzietig ablegen. (Symbolbild: Contrastwerkstatt/Fotolia)
Sandra Lehmann

Studierende des Fachs „Internationales Logistikmanagement“ an der Deutschen Außenhandels- und-Verkehrsakademie (DAV) können zukünftig neben dem deutschen Abschluss zum staatlich geprüften Betriebswirt gleichzeitig auch den „Bachelor of Sience“ an der John Moores University Liverpool (JMUL) erlangen.

Praxiserfahrung sinnvoll nutzen

Möglich macht das eine Kooperation beider Hochschulen, die kürzlich beschlossen wurde. Demnach können die DAV-Studierenden ab sofort die Fachrichtung „International Logistics and Supply Chain Management“ an der JMUL zusätzlich zum deutschen Studiengang belegen. Voraussetzung für den Doppelstudiengang sind Realschulabschluss oder Abitur sowie ein Jahr Berufserfahrung. Ziel des Doppelstudiengangs soll es laut DAV sein, die Praxiserfahrung von Studierenden sinnvoll in das Studium einzubringen und die Orientierung in die Praxis zu fördern. Das modular aufgebaute britische Studiensystem erlaube die Integration von verschiedenen Qualifikationen auf unterschiedlichen Lernstufen. Entsprechend sollen die Studierenden ihre bisherige Berufserfahrung und Studienleistungen in den neugeschaffenen Studiengang einbringen.

Studium in englischer Sprache

Das Studium findet nach Angaben der Hochschule ausschließlich in Bremen statt und kann sowohl in Voll- als auch in Teilzeit absolviert werden. Fünf Fächer des Studienangebots werden in englischer Sprache gelesen, worauf die Studierenden mithilfe von intensivem begleitenden Englischunterricht vorbereitet werden. Beide Abschlüsse sind bei den jeweiligen Behörden der zwei Staaten akkreditiert. Der Austritt Großbritanniens aus der EU spielt durch das Bologna-Abkommenbei der Anerkennung des Hochschulabschlusses keine Rolle.