Werbung
Werbung

Studie: Lieferkettengesetz beschäftigt auch kleinere Unternehmen

Laut einer Studie des BME und von IntegrityNext setzen Unternehmen beim Risikomanagement im ESG-Umfeld verstärkt auf technologische Lösungen.

Wie lassen sich menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette gewährleisten? (Symbolbild: Vegefox / AdobeStock)
Wie lassen sich menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette gewährleisten? (Symbolbild: Vegefox / AdobeStock)
Werbung
Werbung
Therese Meitinger

Angesichts des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) befasst sich die aktuelle Studie von IntegrityNext, Spezialist für ESG-Risikomanagement, in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), mit der Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette deutscher Unternehmen und hat dazu 242 Mitglieder des BME befragt. Das berichtet eine Pressemitteilung vom 17. Januar.

Das LkSG soll helfen, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu etablieren. Es regelt die Sorgfaltspflichten der Unternehmen bezüglich ihrer Lieferkette. Dem Gesetz unterliegen alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3.000 im Inland Beschäftigten; ab dem 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.

Nachhaltige und transparente Lieferketten gefragt

Die Beweggründe, Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu etablieren, sind bei den für die BME-Studie befragten Personen unterschiedlich, lassen sich aber in drei Kategorien gliedern: Einhaltung von Gesetzen (56 Prozent), Überzeugung beziehungsweise gesellschaftliche Verantwortung (40 Prozent) sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (34 Prozent). Die drei wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen sind Umweltschutz (87 Prozent), Menschen- und Arbeitsrechte (84 Prozent) und Arbeitssicherheit (68 Prozent).

Die zentrale Grundvoraussetzung für die Identifizierung von sowie den erfolgreichen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette sehen BME und IntegrityNext in einem hohen Transparenzgrad. Elf Prozent der in der Studie befragten Unternehmen gaben an, dass sie eine vollständige Transparenz von Nachhaltigkeitsrisiken über ihre unmittelbaren Lieferanten haben; 65 Prozent haben teilweise Einblicke in ihre unmittelbaren Lieferketten. Gar keine Transparenz haben nur 16 Prozent der Interviewten.

Im Rahmen der Studie wurden die teilnehmenden Unternehmen zum neuen LkSG befragt. Insgesamt geben 38 Prozent der teilnehmenden Unternehmen an, ihre Lieferanten bereits heute auf der Basis von Nachhaltigkeitsparametern zu bewerten. Bei Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern fällt der Wert mit 25 Prozent deutlich niedriger aus als bei größeren Firmen (47 Prozent). Allerdings ist auch bei KMU die Bereitschaft zu erkennen (45 Prozent), künftig eine solche Evaluierung vorzunehmen.

ESG-Evaluierung und Nachhaltigkeitsberichte

Gleiches gilt in Bezug auf die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern veröffentlichen in etwa 57 Prozent der Fälle einen Nachhaltigkeitsbericht, während der Anteil bei Firmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten mit etwa 15 Prozent niedriger ausfällt.

Ein Risikomanagementsystem kann die Grundlage einer erfolgreichen Erfassung und Einschätzung von Nachhaltigkeitsaspekten in Lieferketten darstellen. Laut der Studie gaben 78 Prozent der Befragten an, bereits ein Risikomanagementsystem implementiert zu haben oder dies derzeit zu planen, um Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette zu identifizieren.

33 Prozent der Befragten setzen beim Risikomanagement auf Technologie. Weitere 42 Prozent planen deren Einsatz, um Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu analysieren. Als Gründe für die Nutzung wurden die Vereinfachung von Prozessen (64 Prozent), Zeitersparnis (63 Prozent), Skalierbarkeit (38 Prozent) sowie Kostenersparnis (15 Prozent) genannt.

Lieferkettengesetz auch für KMU relevant

Fast zwei Drittel der Umfrageteilnehmenden sind direkt vom LkSG betroffen. Für den Rest ergeben sich keine gesetzlichen Pflichten. Dennoch möchten 87 Prozent dieser Firmen die Anforderungen des LkSG trotzdem ganz (30 Prozent) oder zumindest teilweise (57 Prozent) umsetzen.

Die Gründe für KMU, ihre Lieferketten zu überwachen und zu kontrollieren, sind vielfältig. Wertegeleitete Gründe wie soziale Verantwortung (61 Prozent) oder Überzeugung (46 Prozent) spielen eine wichtige Rolle. Aber auch der zunehmende Druck durch Kunden (51 Prozent), Investoren und andere Stakeholder (15 Prozent) wurde genannt. Nicht zuletzt sieht die Hälfte der Befragten die Auseinandersetzung mit dem LkSG bereits als sinnvolle Vorbereitung für die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie (54 Prozent), die für deutlich mehr Unternehmen gelten soll als das LkSG.

Im Hinblick auf Compliance und juristische Fragen fühlt sich aktuell eine relativ große Zahl der befragten Unternehmen gut oder sehr gut aufgestellt (37 Prozent). Große Defizite bestehen nach wie vor hinsichtlich der technischen Umsetzung. 55 Prozent der Umfrageteilnehmenden schätzen ihre Ausgangslage hier als schlecht oder sehr schlecht ein. Ähnlich schwach fällt die Bilanz bezüglich der Einbettung relevanter Prozesse in bestehende organisatorische Strukturen und Abläufe aus – hier erkennen 51 Prozent Nachholbedarf in der eigenen Organisation.

Prozesse oft noch wenig eingebettet

Das LkSG beinhaltet neun sogenannte Kernanforderungen. Auch in Bezug auf diese bestehen laut Selbsteinschätzung der für die Studienteilnehmer noch erhebliche Lücken. Ein Risikomanagementsystem sowie regelmäßige Risikoanalysen bilden das Herzstück des LkSG. Hier fühlen sich 38 Prozent (Risikomanagement) beziehungsweise 29 Prozent (Risikoanalysen) der Unternehmen ausreichend gut aufgestellt.

Mit Blick auf Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern und die Berichterstattung tun sich viele der Firmen ebenfalls schwer. Hinsichtlich der Umsetzung einmaliger Maßnahmen, wie der Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (49 Prozent, sehr gut bis eher gut), der Verabschiedung einer Grundsatzerklärung (44 Prozent, sehr gut bis eher gut) und der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (43 Prozent, sehr gut bis eher gut), schneiden die Teilnehmenden noch verhältnismäßig gut ab.

„Es ist höchste Zeit für die deutsche Wirtschaft zu handeln und die Einhaltung von Standards bei sozialen Rahmenbedingungen und Umweltaspekten entlang der globalen Wertschöpfungsketten noch aktiver anzugehen. Konkret geht es für die Unternehmen darum, ihre internationalen Wertschöpfungsketten auf den Prüfstand zu stellen“, betont BME-Hauptgeschäftsführerin Dr. Helena Melnikov. Damit sorgten sie für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit. Dazu müssten sie sich aber intensiver denn je mit zentralen Themen wie Lieferanten-Monitoring, Risikomanagement und Supply Chain Visibility auseinandersetzen.

Nick Heine, Mitgründer und COO von IntegrityNext, ergänzt:

„Globale Lieferketten zu überwachen ist eine Mammutaufgabe, die langfristig nur mittels einer technologischen Lösung gelingen kann. Diese muss einerseits sicher und effizient sein und alle Eventualitäten abdecken, die in komplexen Lieferketten auftreten können. Und sie muss sich andererseits mit wenig Aufwand und nahtlos in die bestehenden Systeme und Prozesse der Unternehmen einfügen lassen. Nur so können Unternehmen jeder Größe dem LkSG gerecht werden, ohne die eigene Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsposition aufs Spiel zu setzen.“

Werbung
Werbung