Werbung
Werbung

Studie: Höhere Vergütung verteuert Transporte

Steinbeis untersuchte Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf Stückgutverkehre.
Werbung
Werbung
Redaktion (allg.)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) in der Logistik (LOGISTIK HEUTE berichtete). Am stärksten wirkt es sich in den neuen Bundesländern, in Berlin sowie den angrenzenden Kreisen in Bayern, Hessen und Niedersachsen sowie in Teilen Schleswig-Holsteins aus. Denn hier lagen die Löhne in der Vergangenheit nach statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit am häufigsten unter dem neuen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung für den logistischen Teilmarkt „Stückgutverkehre“ des Steinbeis-Beratungszentrums Spedition und Logistik (SBZ-SL) mit Sitz in Heilbronn hervor.

Transportkosten steigen

Für die Studie erhoben die Wissenschaftler stichprobenhaft Arbeitszeitdaten bei den Stückgutkooperationen 24plus, Cargoline, IDS, S.T.a.R., System Alliance und VTL, die rund ein Drittel des Stückgutmarktes ausmachen. Für Nahverkehrsfahrer erhöht sich demnach die Vergütung in den betroffenen Regionen um etwa 16 Prozent oder von beispielsweise 1.693 Euro Durchschnittsvergütung auf rund 1.960 Euro Mindestlohn. Für Fernverkehrsfahrer steigen die Löhne um 17 Prozent. Insgesamt erhöhen sich die Produktionskosten für Stückgutsendungen dadurch laut SBZ-SL durchschnittlich um 1,2 Prozent.

Beim gewerblichen Umschlagpersonal, das in acht Prozent der Regionen weniger als 8,50 Euro je Stunde verdient, macht die durchschnittliche Kostensteigerung aufgrund des MiLoG rund sechs Prozent aus. Beim kaufmännischen Personal wirkt sich in den betroffenen Regionen bei weniger als einem Prozent der Tonnage der Mindestlohn aus, die Kostensteigerung liegt in diesen Regionen bei nur gut einem Prozent.

Zusätzliche Effekte erwartet

Darüber hinaus rechnen gut zwei Drittel der Unternehmensvertreter mit zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen und Aufzeichnungspflichten. Laut einer Befragung unter den Experten müssen Bereitschafts- und Pausenzeiten genau definiert sowie eine konsequente Zeiterfassung und eine straffere Organisation sichergestellt werden.

Weitere Effekte erwarten die Studienmacher durch Anpassungen in der gesamten Vergütungsstruktur. „Bereits jetzt besser vergütete Mitarbeiter werden sicherlich auch den relativen Abstand gewahrt sehen wollen und daher auch höhere Vergütungsansprüche entwickeln“, kommentiert Prof. Dr. Dirk Lohre, Leiter des SBZ-SL, die Ergebnisse.

(akw)
Werbung
Werbung