Straßengüterverkehr: Wissing verteidigt deutliche Erhöhung der Lkw-Maut
Ab dem 1. Dezember 2023 will die Bundesregierung über die Lkw-Maut einen CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 erheben. Das sieht ein am 14. Juni erfolgter Bundeskabinettsbeschluss zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vor. Zugleich bleiben demnach emissionsfreie Lkw bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.
Ab dem 1. Juli 2024 wird zusätzlich die Gewichtsklasse, ab der die Lkw-Maut bezahlt werden muss, abgesenkt. Damit müssen grundsätzlich alle Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Gebühr bezahlen. Handwerksbetriebe sollen allerdings ausgenommen bleiben. Die dementsprechenden Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes hat das Bundeskabinett am 14. Juni beschlossen.
„Wir staffeln die Lkw-Maut unter anderem noch in diesem Jahr stärker nach dem CO2-Ausstoß und setzen damit einen starken Anreiz für die Branche, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen“, konkretisierte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing gegenüber der Presse.
Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge stützen
Weiter führte er aus, dass Nutzfahrzeuge aktuell noch rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehr verursachten. Den Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge sei deswegen besonders wichtig, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
„Außerdem weiten wir die Lkw-Maut ab Mitte nächsten Jahres auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse aus“, so Wissing weiter.
Die zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen künftig – entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsausschuss – ganz überwiegend in die Schiene investiert werden. Davon profitiere auch die Straße, die bei einer Verlagerung von Verkehren entlastet werde, zeigt sich Wissing überzeugt.
„Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes leistet das BMDV einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, zur Stärkung der Schiene und zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.“
Weiter argumentiert das Ministerium, dass die Mautkosten nur einen geringen Anteil der Transportkosten und somit einen noch geringeren Teil der Gesamtkosten am Endprodukt ausmachten. Rund 0,1 Prozentpunkte, so die Einschätzung. Spürbare Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau seien demnach nicht zu erwarten.
Hintergrund der Entscheidung ist auch eine europarechtliche Vorgabe, die sogenannte „Eurovignetten-Richtlinie“. Sie wurde im Jahr 2022 revidiert und sieht jetzt unter anderem vor, dass spätestens ab dem 25. März 2024 eine CO2-Differenzierung der Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge erfolgen muss. Dem kommt die Bundesregierung mit dem CO2-Aufschlag nach, der als neuer Mautteilsatz für die externen Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen eingeführt wird. Er wird wie die derzeit geltenden Mautteilsätze als Centbetrag pro auf dem mautpflichtigen Streckennetz gefahrenen Kilometer erhoben. Die Höhe des Aufschlags hängt ab von den Fahrzeugeigenschaften des jeweiligen mautpflichtigen Fahrzeugs ab, insbesondere von der CO2-Emissionsklasse, dem Gewicht und der Anzahl der Achsen.
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