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Seefracht: Seehäfen fordern CO2-Emissionslimit am Liegeplatz

Die Strategie der EU zum Ausbau des Landstroms wird von den Verantwortlichen der Hafengesellschaften kritisch bezüglich ihrer Wirksamkeit gesehen.

Die deutschen Seehäfen sind skeptisch ob des europäischen Landstrom-Konzepts. (Symbolbild: Bremenports GmbH & Co. KG)
Die deutschen Seehäfen sind skeptisch ob des europäischen Landstrom-Konzepts. (Symbolbild: Bremenports GmbH & Co. KG)
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Therese Meitinger
(erschienen bei Transport von Nadine Bradl)

Die deutschen Seehäfen haben sich in einem Positionspapier für die Einführung eines europäischen CO2-Emissionslimits am Liegeplatz für alle See- & Binnenschiffe ausgesprochen. Das berichtet eine Pressemitteilung vom 24. Januar. Zugleich zeigen sich darin die Verantwortlichen in den Hafengesellschaften skeptisch, ob der Vorschlag der EU zum Ausbau des Landstroms der richtige Ansatz sei, um die Emissionen der Schifffahrt nachhaltig zu reduzieren. Wörtlich heißt es in dem von allen Hafengesellschaften unterzeichneten Positionspapier ‚ZeroEmission@Berth‘:

„Netzgebundene Landstromanlagen können eine effektive Lösung zur Emissionsreduzierung von See- und Binnenschiffen während der Liegezeit im Hafen sein, wenn sie mit 100 Prozent erneuerbarem Strom betrieben werden, jedoch nicht für jeden Hafen, nicht für jeden Liegeplatz und nicht für jedes Schiff.“

Der Vorschlag der EU-Kommission hätte zur Folge, dass allein an den etwa 550 Liegeplätzen für Seeschiffe in den deutschen Häfen milliardenschwere Ausgaben für Landstromanlagen anfallen. Die müssten durch den Steuerzahler sowie durch die privatwirtschaftlich betriebenen Häfen getragen werden, ohne dass die Schiffsbetreiber, die als Verursacher der Emissionen in der Verantwortung stehen, hieran wesentlich beteiligt wären. Gleichzeitig müssten nur ausgewählte Schiffe die vorhandenen Anlagen nutzen. So würde die Situation entstehen, dass  an einem Liegeplatz mit Landstromanlage ein Schiff Landstrom nutzen muss, wohingegen ein anderes, nicht reguliertes Schiff, weiterhin fossile Kraftstoffe verbrennen dürfte.

Null Emissionen am Liegeplatz ab 2030

Im Juli 2021 hat die EU-Kommission das „Fit for 55 Paket“ veröffentlicht mit dem Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030, um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Darin werden konkrete Vorgaben für Schiffe am Liegeplatz gemacht. Ab 2030 sollen bestimmte Schiffstypen zu null Emissionen am Liegeplatz verpflichtet werden, wobei Landstrom, Batterien und Brennstoffzellen als mögliche Lösungen definiert werden. Dieser Ansatz wird von den deutschen Seehäfen befürwortet, sollte jedoch grundsätzlich technologieoffen gestaltet werden, um etwa die Verwendung von Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Diese Kraftstoffe böten die Möglichkeit, CO2-Emissionen sowie Luftschadstoffe nicht nur am Liegeplatz, sondern auch während der Fahrt und damit in einem ungleich erheblicheren Maß zu reduzieren, heißt es vonseiten der Deutschen Seehäfen. Circa 95 Prozent der von der Schifffahrt ausgehenden Emissionen entstehen ihnen zufolge während der Seefahrt. Lediglich fünf Prozent können dem Aufenthalt im Hafen zugeordnet werden.  

In dem Positionspapier bieten die deutschen Seehäfen der Schifffahrt an, gemeinsam nach Lösungen für eine emissionsfreie Liegezeit jenseits netzgebundener Landstromanlagen zu suchen. Um geeignete Konzepte zu finden und kennenzulernen, wird ein Innovationswettbewerb ausgeschrieben. Damit suchen die deutschen Seehäfen gemeinsam innovative Ideen, Konzepte und technologieoffene Lösungsansätze, die alternativ zu stationären Landstromanlagen, Energieversorgungsansätze von Schiffen am Liegeplatz aufzeigen und welche gegebenenfalls auch im Fahrtbetrieb zur Emissionsreduzierung beitragen können. Der Innovationswettbewerb wird im Februar 2022 starten. Die siebenköpfige Jury wird aus Vertreterinnen und Vertretern von Reedereien, Verbänden und Wissenschaft bestehen. Begleitet wird dieser Innovationswettbewerb vom Maritimen Cluster Norddeutschland.

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