Seefracht: Kartellamt verhängt Bußgelder gegen Container-Trucker

Transporteure haben ihre Frachtraten in deutschen Seehäfen abgesprochen.
Unerlaubte Absprachen im Container-Transport: Das Bundeskartellmat hat mehrere Unternehmen wegen verbotener Verhaltensweisen belangt. (Foto: Fotolia/Thomas Lerch Photo)
Unerlaubte Absprachen im Container-Transport: Das Bundeskartellmat hat mehrere Unternehmen wegen verbotener Verhaltensweisen belangt. (Foto: Fotolia/Thomas Lerch Photo)
Sandra Lehmann

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt 4,56 Millionen Euro gegen sieben Containertransport-Unternehmen und deren Verantwortliche sowie gegen eine Unternehmensvereinigung verhängt. Grund seien abgestimmte Verhaltensweisen, insbesondere Preisabstimmungen zu Erhöhung diverser Zuschläge zur Grundfracht, bei Containertransporten im Bereich der Seehäfen Hamburg, Bremen und Bremerhaven. Das gab das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung bekannt.

FCDS-Mitglieder involviert

Nach Angaben des Bundesamtes handelt es sich bei der Unternehmensvereinigung um die „Fachgruppe Containerverkehre der deutschen Seehäfen e.V.“ (FCDS), Bremen, die Interessenvertretung der Containertransport-Unternehmen der deutschen Seehafenverkehrswirtschaft. Ebenfalls belangt wurden folgende Mitglieder der FCDS: CTD Container-Transport-Dienst GmbH, Hamburg, EKB Container Logistik GmbH & Co. KG, Bremen, Eurogate Intermodal GmbH, Hamburg, GCD Glomb Container Dienst GmbH, Bremerhaven, Heinrich Langhorst GmbH & Co. KG, Bremen, Kurt Kluxen Spedition KG, Hamburg, und die Walter Lauk Containerspedition GmbH, Hamburg.

Unerlaubte Absprachen bei Mitgliederversammlung

Zu den unerlaubten Abstimmungen sei es vorwiegend während etlicher Mitgliederversammlungen der FCDS sowie während sonstiger Kontakte zwischen den Mitgliedern gekommen. Das Bundeskartellamt ermittelt wegen möglicher Verstöße nach eigenen Angaben bereits seit April 2001. Auf die Spur des Kartells war das Bundesamt im Zuge des sogenannten „Stauzuschlags“ im vergangenen Jahr gekommen, der von mehreren der belangten Unternehmen gemeinsam angekündigt worden war. Nachdem erste kartellrechtliche Bedenkungen laut geworden waren, hatten die Transporteure die neue Gebühr zurückgezogen.

Einigung erzielt

Nach Angaben des Kartellamts ist inzwischen mit allen Beteiligten eine Verfahrensbeendigung erzielt worden. Einige der beschuldigten Unternehmen hatten im Zuge der Untersuchungen mit den Kartellwächtern kooperiert und erhielten so eine Ermäßigung der Bußgelder.