SCM: In drei Schritten ESG-Ziele in der Lieferkette umsetzen
Der Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), das internationale Gremium zur wissenschaftlichen Bewertung des Klimawandels, hat der Welt klare Empfehlungen und Ziele zur Reduktion von Kohlenstoffemissionen vorgegeben. In den letzten vier Jahrzehnten war Deutschland ein führendes Beispiel dafür, wie ein Land substanzielle und umfassende Gesetze zur Nachhaltigkeit erlassen kann. So arbeitet Deutschland im Rahmen des Klimaschutzgesetzes darauf hin, die Kohlenstoffemissionen bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren (eine Steigerung gegenüber den zuvor vorgeschlagenen 55 Prozent).
Neben der Verfolgung und Reduzierung von Kohlenstoffemissionen wird von deutschen Unternehmen auch erwartet, dass sie mehr Transparenz in ihrer gesamten Lieferkette schaffen. Das am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) besagt, dass jedes in Deutschland tätige Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern für die Menschenrechte und die nachhaltigen Auswirkungen seiner gesamten Lieferkette verantwortlich ist.
In weiten Teilen Europas umfasst das Konzept der Nachhaltigkeit mehr als nur Umweltfragen und erstreckt sich auch auf Menschenrechte und andere Environmental Social Governance-(ESG)-Themen. Deutsche Unternehmen stellen weiterhin die Weichen, um ehrgeizige Nachhaltigkeitsinitiativen in ihren Unternehmen und Lieferketten zu erfüllen.
Hier ist ein dreistufiger Ansatz, den Sie 2023 im Auge behalten sollten.
ESG-Leistung messen, um eine Grundlage für die gesamte Lieferkette und das Unternehmen zu schaffen
Einer der ersten Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Lieferkette sind die Messung und Berücksichtigung der aktuellen ESG-Leistung eines Unternehmens in allen Geschäftsbereichen und bei allen Lieferanten. Größere Unternehmen messen bereits seit vielen Jahren die ESG-Leistung, um die Erwartungen von Investoren, Stakeholdern und Verbrauchern zu erfüllen. In den nächsten Jahren wird jedoch auch von kleinen und mittleren Unternehmen die Erfüllung dieser Anforderungen erwartet. So müssen sich ab dem 1. Januar 2024 auch Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz halten.
Ein weiterer Nachhaltigkeitsaspekt, den es zu berücksichtigen gilt, ist das Scope-3-Datenmanagement. Viele Unternehmen messen bereits seit mehreren Jahren ihre eigenen Scope 1- und 2-Fußabdrücke, haben aber erst vor Kurzem damit begonnen, sich auf ihre Scope 3-Fußabdrücke zu konzentrieren. Dabei geht es um die Beziehungen zwischen Handelspartnern in der gesamten Lieferkette, von der Rohstoffgewinnung bis zur Produktnutzung, nicht nur für die Bewertung des Produktlebenszyklus, sondern auch zur Ermittlung von ESG-Risiken. Die Konzepte der Rückverfolgbarkeit und Transparenz in der Lieferkette eines Unternehmens gelten nicht nur für Umweltauswirkungen, sondern auch für Themen wie Menschenrechte, existenzsichernde Löhne, Kinderarbeit und die Beschaffung von Materialien aus Konfliktgebieten. Dies sind alles kritische Bereiche, insbesondere in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie in der Bekleidungs- und Elektronikbranche. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in diesen Bereichen sind in den Vordergrund gerückt und werden 2023 und darüber hinaus weiter an Bedeutung gewinnen.
Erreichbare ESG-Ziele und Zielvorgaben setzen
Der nächste Schritt nach der Messung und dem Basisszenario ist es Ziele und Vorgaben im Einklang mit dem im Pariser Abkommen festgelegten Schwellenwert von 1,5 Grad Celsius globaler Erwärmung, der nicht überschritten werden darf, festzulegen. Diese Ziele gelten nicht nur für den eigenen Betrieb eines Unternehmens, sondern auch für die gesamte Lieferkette. Um Fortschritte zu erzielen, müssen Unternehmen die ESG-Ziele, die sie sich setzen, kennen und auch ihre Zulieferer in diese einbinden.
Die zunehmende Verankerung von Nachhaltigkeitsanforderungen wird sich auch auf die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auswirken. Beispielsweise werden nachgelagerte Einzelhändler ihre Beschaffungsentscheidungen zunehmend auf der Grundlage der Verfügbarkeit von ESG-Leistungsdaten und -Zielen der Lieferanten treffen.
Einzelhändler werden möglicherweise feststellen, dass sie Materialien von alternativen Lieferanten beziehen müssen, um ihre eigenen ESG-Ziele zu erreichen.
Maßnahmen zur Berichterstattung über die Ergebnisse ergreifen
Der wichtigste letzte Schritt ist, dass die Unternehmen sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um die Leistung im Laufe der Zeit zu überwachen und zu verfolgen sowie transparent über die Erfüllung der ESG-Ziele zu berichten. Daher besteht ein Bedarf an harmonisierten, branchenweiten Metriken und KPIs, die vergleichbar und für Kunden sowie Investoren aussagekräftig sind. Beispielsweise müssen Unternehmen gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein Risikomanagementsystem einrichten und einen Prozess für die jährliche Berichterstattung etablieren. In diesen Berichten müssen die Sorgfaltspflichtverfahren eines Unternehmens dargelegt, Risiken ermittelt und die ergriffenen Maßnahmen dargelegt werden – alles muss auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden.
In den nächsten drei bis fünf Jahren wird es weltweit eine größere Bewegung geben, damit Unternehmen und Branchen ihre tatsächliche Nachhaltigkeit einbinden und nicht nur bloß Berichtsstandards einhalten. Dies würde auch die Maßnahmen der Unternehmen zur Dekarbonisierung, die Verwendung synthetischer und toxischer Materialien und die Einhaltung der Menschenrechte umfassen. Die Unternehmen werden verpflichtet sein, es allen Interessengruppen zu ermöglichen, ihre Fortschritte bei der Schaffung nachhaltiger und ethischer Lieferketten transparent zu bewerten.
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