Schwimmende LNG-Terminals: Uniper, RWE und EnBW dürfen kooperieren

Das Bundeskartellamt sieht in der Zusammenarbeit der Energiekonzerne Vorteile für eine schnelle Inbetriebnahme der schwimmenden LNG-Terminals.

LNG ist durch Kälte verflüssigtes Erdgas, das nur einen Bruchteil der Masse des gasförmigen Gaszustands aufweist - und so in Spezialschiffen über große Distanzen hinweg transportiert werden kann. (Symbolbild: Wojciech Wrzesien / AdobeStock)
LNG ist durch Kälte verflüssigtes Erdgas, das nur einen Bruchteil der Masse des gasförmigen Gaszustands aufweist - und so in Spezialschiffen über große Distanzen hinweg transportiert werden kann. (Symbolbild: Wojciech Wrzesien / AdobeStock)
Therese Meitinger

Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen die derzeitige Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den deutschen Gasimporteuren und -großhändlern Uniper, RWE und EnBW/VNG beim Aufbau und Betrieb der geplanten schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Das gab die Behörde am 15. September bekannt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

„Durch die schnelle Inbetriebnahme der LNG-Terminals können relativ kurzfristig dringend benötigte und preissenkend wirkende Importkapazitäten für Gas geschaffen werden. Die damit verbundenen Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher überwiegen etwaige wettbewerbliche Nachteile.“

In normalen Zeiten wäre eine Kooperation zwischen diesen drei sehr bedeutenden Gasimporteuren und -großhändlern und vor allem die exklusive Nutzung der Importkapazitäten an den Terminals möglicherweise kritischer zu bewerten gewesen, so Mundt weiter. Wichtig sei für das Bundeskartellamt auch gewesen, dass das vorgesehene Betreibermodell zunächst bis zum 31. März 2024 befristet ist.

LNG-Terminals sollen zum Jahresende in Betrieb gehen

Im August 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit den Gasgroßhändlern Uniper, RWE und EnBW/VNG eine Vereinbarung zum Aufbau und Betrieb der geplanten schwimmenden LNG-Terminals (sogenannte Floating Storage and Regasification Units, „FSRU-Terminals“) in Brunsbüttel und Wilhelmshaven unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass die beiden Terminals von Uniper und RWE betrieben werden. Die Belieferung der beiden Terminals mit Flüssiggas erfolgt der Mitteilung zufolge anhand fest vereinbarter Lieferquoten durch Uniper, RWE und EnBW beziehungsweise dessen Tochterunternehmen VNG. Beide Terminals sollen bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 in Betrieb gehen. Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich dabei, die zwischen ihnen festgelegten Lieferslots bis zum 31. März 2024 voll auszulasten. Die beteiligten Unternehmen sollen zudem das Flüssiggas weiterhin unabhängig voneinander am Weltmarkt beschaffen. Auch die Vermarktung des gewonnenen Erdgases soll getrennt voneinander erfolgen.

Der gemeinsame Betrieb von LNG-Terminals, insbesondere aber deren exklusive Nutzung durch Uniper, RWE und EnBW/VNG und damit der zunächst fehlende Zugang anderer Gasimporteure und -großhändler zu diesen Terminals, beschränkt nach Ansicht des Bundeskartellamts zwar tendenziell den Wettbewerb. Diesen potenziell negativen Wirkungen stünden jedoch aktuell offenkundige und gewichtige Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber, so die Behörde. Durch die schnelle Inbetriebnahme könnten kurzfristig dringend benötigte und preissenkend wirkende Importkapazitäten für Gas geschaffen werden. Ferner sei zu berücksichtigen, dass die Entwicklung eines tragfähigen Zugangsmodells für weitere Gasimporteure eine gewisse Vorlaufzeit beanspruchen würde. Mit einem komplexen Zugangsmodell auch für weitere Anbieter könnte ferner zumindest kurzfristig möglicherweise nicht die dringend benötigte maximale Auslastung der Terminals sichergestellt werden, so das Bundeskartellamt.