Schienengüterverkehr: Deutsche Bahn wegen Kartellverstößen zu Geldstrafe verurteilt
Die Deutsche Bahn (DB), die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen (SNCB) müssen wegen kartellrechtlicher Verstöße in der Europäischen Union eine Geldbuße in Höhe von mehr als 48 Millionen Euro zahlen.
Preisabsprachen unter drei Eisenbahnunternehmen
Untersuchungen der Kommission hatten ergeben, dass sich die drei Eisenbahnunternehmen durch den wettbewerbswidrigen Austausch von Informationen über Kundenanfragen abstimmten. Dadurch hätten sie sich, so eine Pressemeldung der EU, gegenseitig höhere Preisangebote verschafft und ihren Geschäftsbereich geschützt. Die Unternehmen beteiligten sich damit an einem System zur Kundenaufteilung, was nach den EU-Wettbewerbsvorschriften verboten ist.
Die Zuwiderhandlung betraf grenzüberschreitende Schienengüterverkehrsdienste auf wichtigen Eisenbahnkorridoren in der EU, die von ÖBB, DB und SNCB im Rahmen des Frachtaufteilungsmodells in „Ganzzügen“ erbracht wurden.
Das wettbewerbswidrige Verhalten erstreckte sich der Mitteilung zufolge vom 8. Dezember 2008 bis zum 30. April 2014. SNCB sei daran allerdings erst ab dem 15. November 2011 und ausschließlich in Bezug auf Transporte durch ÖBB, DB und SNCB beteiligt gewesen. Das Kartell habe den konventionellen Frachtverkehr (mit Ausnahme des Automobiltransports) betroffen.
ÖBB profitiert von Kronzeugenregelung
Alle drei Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu. Nach der Kronzeugenregelung der Kommission wurde danach der ÖBB ihre Geldbuße vollständig erlassen, die SCNB zahlt 270.000 Euro. Die Deutsche Bahn dagegen zahlt mehr als 48 Millionen Euro.
„Fairer Wettbewerb gewährleistet, dass Kunden, die nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, das bestmögliche Angebot erhalten. Ein Kartell zwischen Bahnbetreibern, die Schienengüterverkehrsdienste auf wichtigen Eisenbahnkorridoren in der gesamten EU anbieten, läuft dem Ziel eines fairen Wettbewerbs grundsätzlich zuwider. Der heutige Beschluss sendet ein klares Signal, dass derartige wettbewerbswidrige Absprachen nicht hinnehmbar sind“, so Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission.
Lagerhallen, Logistikimmobilien , Logistik-Newsletter , KEP-Dienste , Container, Paletten , Intralogistik & Supply Chain Management (SCM) , Verpackung & Verladung , Versand, Umschlag & Lieferung , Luftfrachtverkehr , Gabelstapler , Fahrerlose Transportsysteme (FTS) , Fashion Logistics , Fördertechnik , Lagertechnik , E-Commerce , Bundesvereinigung Logistik e.V. (BVL) , LogiMAT , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Industrie 4.0 , Neubau (Logistikzentrum) , Digitalisierung & Vernetzung , Logistik-IT , Logistik-Studium , Transport- und Logistik-Dienstleistungen , Kommissionierung