Rückblick: Diese Regulierungen prägten 2024 den Welthandel
Neben unterschiedlichen ESG-Regulierungen der Europäischen Union mussten sich Unternehmen 2024 in Sachen Außenhandel auch auf weitere Vorschriften einstellen. Im Folgenden hat der Softwareanbieter E2open einige wichtige Regulierungen gesammelt:
EU-Lieferkettengesetz
Im Sommer 2024 hat die EU eine europaweite Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verabschiedet. Damit werden Unternehmen EU-weit verpflichtet, Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzuhalten. Die CSDDD entspricht in großen Teilen dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, weist jedoch auch einige Änderungen auf, vor allem:
- Erweiterung der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten (unter anderem Herstellung, Handel und Ausfuhr von mit Quecksilber versetzten Produkten)
- Aufnahme von Verweisen auf internationale Umweltabkommen (unter anderem Schutz der gefährdeten Arten aus der CITES Konvention, Verschmutzung der Meeresumwelt, Ein- und Ausfuhr von Chemikalien nach dem Rotterdamer Übereinkommen)
- Verpflichtung für Unternehmen, einen Plan zur Minderung ihres Einflusses auf den Klimawandel anzunehmen und umzusetzen
- Unternehmen, die unter die CSR-Richtlinie fallen, müssen nicht jährlich über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten berichten
Die Richtlinie muss nun in den nächsten zwei Jahren in nationales Gesetz überführt werden.
EU-weite Regelung für entwaldungsfreie Lieferketten
2024 war das Jahr der EU-Lieferketten-Verordnungen. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betrifft sieben Hauptrohstoffe: Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie einige daraus hergestellte Produkte wie Leder und Schokolade. Ursprünglich für Dezember 2024 geplant, dürfen Stand November 2024, ab dem 30. Dezember 2025 diese Waren die Grenzen der EU nur noch dann passieren, wenn sie nicht mit Abholzung in Verbindung stehen und lokale Umwelt- und Sozialgesetze einhalten. Als weltweit zweitgrößter Importeur von abholzungsbedingten Waren möchte die EU ihren ökologischen Fußabdruck verkleinern und entwaldungsfreie Lieferketten fördern. Die Einhaltung der EUDR erfordert Rückverfolgbarkeit: Unternehmen müssen Produktionsland und -parzellen nachweisen. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen wie Geldstrafen, Beschlagnahmungen oder Handelsverbote.
ICS2
Die EU führte mit dem Import Control System 2 (ICS2) eine Anmeldepflicht für importierte Waren ein, um die Sicherheit an den Außengrenzen zu erhöhen. Die Regelung wurde schrittweise eingeführt. Phase 1 startete am 15. März 2021 und betraf Kurierdienste und Postdienste im Luftverkehr. Mit Beginn der zweiten Phase am 1. März 2023 erweiterte sich die Pflicht auf die allgemeine Luftfracht – also alle Waren und Postdienste im Luftverkehr. Seit März 2024 müssen nicht mehr nur Luftfahrunternehmen die Anmeldungen zur Risikoanalyse durchführen, auch Waren, Post- und Expresssendungen, die über den Seeweg, die Straße oder die Schiene in die EU gelangen, müssen mittels ENS-Daten angemeldet werden.
Centralised Clearance for Import (CCI)
Am 1. Juli 2024 startete das zentrale Importabfertigungssystem (CCI) in der EU. Es ermöglicht Unternehmen, ihre Zollanmeldungen zentral bei einer Zollstelle einzureichen, auch wenn die Waren in einem anderen Mitgliedstaat eintreffen. Das CCI-System reduziert den Verwaltungsaufwand und beschleunigt die Zollabfertigung, was Kosten spart und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Phase zwei mit weiteren Vereinfachungen ist für Juni 2025 geplant. Aktuell können europäische Unternehmen in Bulgarien, Estland, Spanien, Luxemburg, Lettland, Polen und Rumänien die Funktion nutzen. Weiter Mitgliedsstaaten werden in den nächsten Monaten folgen.
ATLAS
ATLAS ist die Abkürzung für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem und beschreibt das elektronische Zollsystem, das alle Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen in Deutschland verwaltet und ein breites Spektrum von Zollverfahren abdeckt. Es ermöglicht auch den Datenaustausch mit anderen EU-Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission und anderen staatlichen Stellen.
Die für 2024 und darüber hinaus anstehenden Änderungen richten sich auf die effiziente Abwicklung von Zollverfahren und die Einführung von zwei neuen Systemen namens WKS und ZELOS. WKS ist eine spezialisierte Anwendung von ATLAS, die summarische Ausgangsanmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen gemäß den rechtlichen Anforderungen des Unionszollkodex (UZK) verwaltet. ZELOS hingegen ist ein System, das durch einen zentralen Austausch von Dokumenten, Anfragen oder Bescheinigungen eine nahtlose Kommunikation ermöglicht.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Sicherheit des grenzüberschreitenden Handels sowie die Effizienz und Effektivität des Zollabfertigungsverfahrens zu verbessern.
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