Werbung
Werbung

Retourenvermeidung: Gesetzentwurf stößt auf positives Echo

Bevh begrüßt Vorstoß von Bundesumweltministerin Schulze, fordert aber ressortübergreifendes Konzept.

Wie Händler zukünftig mit Retouren umgehen sollen, könnte bald durch eine Gesetzesänderung geregelt werden. (Symbolbild: Cybrain/Fotolia)
Wie Händler zukünftig mit Retouren umgehen sollen, könnte bald durch eine Gesetzesänderung geregelt werden. (Symbolbild: Cybrain/Fotolia)
Werbung
Werbung
Sandra Lehmann

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) begrüßt den Referentenentwurf zur Retourenvermeidung und Weiterverwendung von Neuwaren des Bundesumweltministeriums (BMU) als angemessene Diskussionsgrundlage. Das gab der Verband am 7. August im Rahmen einer Stellungnahme bekannt.

Weitergeben statt vernichten

Der Gesetzentwurf, den Bundesumweltministerin Svenja Schulze ebenfalls am 7. August zur Begutachtung an Verbände und Behörden weitergab, sieht vor, über mithilfe einer Obhutspflicht Neuwaren gebrauchstauglich zu halten und die Vernichtung von Retouren und Restposten zu vermeiden. Diese Regelung solle laut dem BMU alle Produktgruppen betreffen, auch Lebensmittel. Ein Verbot der Vernichtung von Waren sei jedoch nicht vorgesehen. Der Entwurf, der eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Folge hätte, soll nach dem Willen der Ministerin dazu beitragen, neuwertige Produkte durch geeigneten Transport oder passende Aufbewahrung vor Schäden zu schützen und im Falle von Rücksendungen und Restposten über einen ermäßigten Verkauf oder eine Spende vor einer eventuellen Vernichtung zu bewahren. Zusätzlich sollen Händler innerhalb der neuen Verordnung verpflichtet werden zu dokumentieren, wie sie mit Überhangwaren und Retouren umgehen.

Der bevh begrüßt in seiner Stellungnahme insbesondere, dass es kein generelles Verbot zur Vernichtung von Rückläufern oder Restposten geben soll, sondern dass der Entwurf Verhältnismäßigkeit und kaufmännische Vernunft zum Maßstab nehme. Zur Umsetzung der geplanten Verordnung sieht es der Verband allerdings als geboten, das Spenden von Produkten steuerlich zu erleichtern. Insbesondere die derzeit gültigen Regeln zur Umsatzsteuerpflicht von Sachspenden seien so zu überarbeiten, wie das für Lebensmittelspenden schon geschehen ist. Hier muss aus Sicht des bevh das Finanzministerium einen ergänzenden Gesetzentwurf nachlegen. Wichtig, so der Verband, sei zudem, die im Entwurf vorgeschlagenen Dokumentationspflichten so zu gestalten, dass sie nicht zu einer bürokratischen Hürde für kleine und mittelständische Händler werden. Darüber hinaus müsse die gesamte Händlerschaft im Blick behalten werden, nicht nur E-Commerce-Anbieter:

„Unnötig ist es in der Diskussion besonders auf den Onlinehandel hinzuweisen. Produktionsüberhänge, Produktfehler und Retouren gibt es leider in der gesamten Wirtschaft. Gerade der E-Commerce, als hochdigitalisierter Wirtschaftsbereich, kann für mehr Transparenz und Effektivität und somit für mehr Nachhaltigkeit im Handel sorgen. Und wenn heute noch Verträge mit Markenherstellern den Händlern verbieten, Waren abzuverkaufen oder zu spenden, müsste sich das zukünftig ändern“, so Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh.

Scheitern oder bestehen?

Ist Ihr Logistikzentrum derzeit auch stärker befüllt als gewünscht?

Falls ja, dann liegen Sie damit voll im Trend. Denn wie der Kreditversicherer Euler Hermes in einer aktuellen Studie herausgefunden hat, schieben europäische Unternehmen – sowohl Mittelständler als auch große Firmen – ungewöhnlich hohe Lagerbestände vor sich her.

Nach Schätzungen eines Euler-Hermes-Experten befindet sich der Lagerbestand in Europa derzeit zwischen 20 und 30 Prozent über dem Normalmaß.

Werbung
Werbung