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Retouren: Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stößt auf Kritik

Verbände fordern wirtschaftliche Anreize statt bürokratischer Regelungen.

Die Novelle zum Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die am 12. Februar im Kabinett beschlossen wurde, stößt nicht bei allen Beteiligten auf positives Echo. (Grafik: 3dock/Fotolia)
Die Novelle zum Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die am 12. Februar im Kabinett beschlossen wurde, stößt nicht bei allen Beteiligten auf positives Echo. (Grafik: 3dock/Fotolia)
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Am 12. Februar 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gebilligt. Das teilte unter anderem das Bundesumweltministerium (BMU) mit. Mit dem Gesetz soll nach Angaben des BMU zukünftig Abfall vermieden und das Recycling verbessert werden. Zudem wolle das Ministerium mit dem Entwurf die Vernichtung von Handelsretouren bremsen.

Nachhaltig beschaffen

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass in der öffentlichen Beschaffung zukünftig Waren aus recyceltem Material beziehungsweise recycelte Produkte Vorrang vor Neuware genießen. Auf Grundlage des neuen Gesetzes müssen die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen – sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen – beim Einkauf Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind.

 

Ein neues Element in der Produktverantwortung ist die sogenannte „Obhutspflicht“. Damit möchte die Bundesregierung Hersteller und Händler in Sachen Retourenvernichtung zukünftig stärker in die Verantwortung nehmen. „Mit der Obhutspflicht schafft der Bund erstmals eine gesetzliche Grundlage, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen einen Riegel vorzuschieben. Damit sind wir in der Europäischen Union die ersten“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Um das bisher sehr intransparente Vorgehen mancher Händler systematisch auszuleuchten, erarbeitet das Bundesumweltministerium eigenen Aussagen zufolge derzeit eine Transparenzverordnung. Die dafür nötige gesetzliche Grundlage enthält das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz. Hersteller und Händler müssen dann deutlich nachvollzierbar dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen. Eine Möglichkeit sei, diese Produkte günstiger zu verkaufen oder zu spenden.

Kostenbeteiligung durch Verursacher

Zur Verantwortung gezogen werden sollen mit der Gesetzesnovelle auch diejenigen Unternehmen, die Einwegprodukte in Verkehr bringen, so das Umweltministerium in einer Pressemeldung. So sollen sich Hersteller und Vertreiber von Einmal-Produkten aus Kunststoff zukünftig für einen Teil der damit verbundenen Kosten für den öffentlichen Raum aufkommen. „Wer Einwegprodukte, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen", so Schulze.

Vonseiten des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh) gab es neben Lob auch Kritik für den Gesetzentwurf:

„Wir begrüßen die angestrebte ökologische Fortentwicklung von Produktion und Handel. Nachhaltigkeit und der verantwortliche Umgang mit Ressourcen entscheiden immer stärker auch über den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche. Gut, dass der Gesetzentwurf nicht nur auf unsere Branche mit eher untergeordnetem Einfluss zielt, sondern die Wirtschaft zurecht ganzheitlich betrachtet werden soll. Aber viel effektiver und nachhaltiger als eine geplante bürokratische Berichtspflicht, die vor allem bei KMUs nur zu unnötiger Mehrbelastung führt, wäre aus es aus unserer Sicht die Umsatzsteuer auf Sachspenden endlich abzuschaffen und damit das 'Spenden statt entsorgen' zu erleichtern“, so Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, in einer Stellungnahme zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Wirtschaftliche Anreize statt Bürokratie wünscht sich auch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Achim Berg:

„So könnte etwa das Spenden retournierter Waren für die Händler deutlich attraktiver gestaltet werden. Heute ist die Spende eines nicht wiederverkaufsfähigen Non-Food-Artikels teurer als seine Vernichtung, da eine solche Spende der Umsatzsteuer unterliegt. Wenn es die Bundesregierung mit der Nachhaltigkeit im Handel ernst meint, sollte die Umsatzsteuer für diese Spenden schnell abgeschafft werden.“

Darüber hinaus ist Berg der Überzeugung, dass viele Onlinehändler in Sachen Retourenmanagement bereits einen ausreichenden Beitrag leisten:

„Auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit streben Händler an, so viele retournierte Artikel wie möglich wieder in den Verkauf zu bringen. Für sie bedeuten Retouren einen entgangenen Umsatz und zusätzliche Personal- und Prozesskosten. Wann immer es möglich ist, werden zurückgeschickte Artikel neu verpackt und neu gelistet. Die meisten Händler kommen ihrer Obhutspflicht schon aus ureigenen Interessen längst nach.“

Bei der Retourenvermeidung in der Pflicht sind deshalb aus Sicht des Bitkom-Chefs auch die Konsumenten selbst. Diese könnten, so Berg, durch ein bewussteres Einkaufsverhalten etwas zu mehr Umweltschutz beitragen. Unterstützen können Shopbetreiber diese Entwicklung laut Bitkom durch möglichst aussagekräftige und authentische Produktbeschreibungen.

BDE nicht zufrieden

Kritik erntete der Gesetzentwurf aber nicht nur in Sachen Obhutspflicht, sondern auch beim Thema Recycling. So begrüßte der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) am 12. Februar zwar die Regelungen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, hätte sich aber weitreichendere Maßnahmen gewünscht:

„Leider war schon der erste Entwurf wenig mutig. Jetzt sind auch noch weitere ‚Weich-Macher‘ – wie der Ausschluss von Rechtsansprüchen Dritter - hinzugekommen. Nötig wären aber ‚Stark-Macher‘. Schon heute soll eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen die nachhaltige Beschaffung stärken. Tatsächlich scheitert es an der täglichen Beschaffungspraxis, dass die bestehenden Möglichkeiten für einen verstärkten Einsatz von Rezyklaten in Produkten oder von Ersatzbaustoffen bei Bauprojekten in der Praxis genutzt werden. Diese PS müssen endlich auf die Straße“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth in einer Stellungnahme.

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