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Recycling: Verbände fordern besseren Umgang mit batteriehaltigen Altgeräten

Mit einem Maßnahmenpaket wollen die Interessenvertretungen vor allem Brände verhindern und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft unterstützen.

Batteriehaltige Altgeräte können bei unsachgemäßer Handhabung zu Bränden und dem Verlust wertvoller Rohstoffe führen. Die Recyclingverbände in Deutschland fordern deshalb ein Handeln der Politik. (Symbolbild: Ugrum/Fotolia)
Batteriehaltige Altgeräte können bei unsachgemäßer Handhabung zu Bränden und dem Verlust wertvoller Rohstoffe führen. Die Recyclingverbände in Deutschland fordern deshalb ein Handeln der Politik. (Symbolbild: Ugrum/Fotolia)
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Sandra Lehmann

Die vier Recyclingverbände, Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV), Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) und Verband Deutscher Metallhändler und Recycler (VDM) trafen sich Ende Juli zu einer gemeinsamen Sitzung in Bergkamen, um ihre Position zur anstehenden Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes aufgrund der zunehmenden Brandgefahr zu schärfen. Das gab der BDE am 18. August in einer Pressemeldung bekannt.

Elektroaltgeräte stellen demzufolge den am schnellsten wachsenden Stoffstrom dar und ihre effiziente Verwertung sichere sowohl wertvolle Ressourcen wie Kupfer und Aluminium als auch viele kritische Rohstoffe. Leider verhindern aus Sicht der Interessenvertretungen falsch entsorgte Batterien in zunehmendem Maße die Rohstoffsicherung in Deutschland. Sie führten häufig zu verheerenden Bränden in Recyclinganlagen, Abfallsammelfahrzeugen und auf Recyclinghöfen, die der Rohstoffwirtschaft erhebliche Schäden in Millionenhöhe zufügen, heißt es in der Pressemeldung. Trotz hoher Investitionen in die Branderkennung und -bekämpfung sei das Risiko für die Beschäftigten inzwischen sehr hoch. Ohne zusätzliche Präventionsmaßnahmen, die bereits in der Vorkette der Anlagen ansetzen, sei es nur eine Frage der Zeit, bis solche Brände nicht nur Sachschäden verursachen.

Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes fordern die Verbände daher die Bundesregierung auf, diesen Rahmen zu nutzen, um verschiedene Regelungslücken umgehend zu schließen und auf die Veränderungen angemessen zu reagieren. Im Mittelpunkt der Forderungen steht die Erfassung auf kommunalen Wertstoffhöfen. Dieser Bereich macht den weitaus größten Teil der E-Schrott-Rücknahme aus. Folgende fünf Maßnahmen haben aus Sicht der Verbände Priorität:

  • 1. Verpflichtende Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten durch Fachpersonal und eine damit verbundene zielgerichtete Sortierung batteriehaltiger Altgeräte von batteriefreien Geräten.
  • 2. Erklärung der Batteriefreiheit: Die Übergabestellen bestätigen mit der Vollmeldung, dass die mit Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2 (Bildschirmgeräte), 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte) befüllten Behälter frei von Batterien und batteriehaltigen Altgeräten sind.
  • 3. Einführung einer Sammelgruppe für batteriehaltige Altgeräte: Durch die gemeinschaftliche Erfassung von batteriehaltigen Altgeräten aus den verschiedenen Sammelgruppen in einer neuen, separaten Sammelgruppe kann die Brandgefahr durch Fehlwürfe deutlich reduziert werden. Gleichzeitig vereinfacht eine separate Sammelgruppe die operative und logistische Handhabung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und reduziert den Infrastrukturaufwand für die Erfassung von Elektroaltgeräten.
  • 4. Leistungsgerechte Finanzierung der kommunalen Erfassungsleistung durch die Hersteller: Um den organisatorischen Mehraufwand bei den Kommunen auszugleichen und dem Fachkräfte bzw. Personalmangel entgegenzutreten, empfehlen die beteiligten Recycler- und Entsorgerverbände die Schaffung eines finanziellen Anreizes durch die entsorgungspflichtigen Hersteller und Inverkehrbringer, der Kommunen immer dann zur Verfügung gestellt wird, wenn diese nachweislich sicherstellen, dass keine batteriehaltigen Elektroaltgeräte in falsche Kanäle gelangen und die erfassten Elektroaltgeräte nach den Vorgaben des ElektroG korrekt erfasst wurden.
  • 5. Verstärkung der Informationsarbeit gegenüber den privaten Haushalten: Bürgern und entsorgungspflichtigen Besitzern von Batterien und Elektroaltgeräten mangelt es häufig an klaren Informationen, wie Altbatterien und Altgeräte entsorgt werden müssen. Die Produktverantwortlichen sowie die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gefordert weiterhin und verstärkt auf die Risiken einer unsachgemäßen Entsorgung hinzuweisen.

Darüber hinaus führen die Verbände an, dass es jenseits des Regelungsbedarfs des ElektroG weitere Maßnahmenbündel wie etwa ein Batteriepfand und mehr Mitwirkung der Hersteller braucht. Die derzeitige Situation widersprecheden Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und stehe im Widerspruch zu den Zielen des Critical Raw Materials Act. Schließlich leiste das hiesige Recycling einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung Deutschlands und trage dazu bei, unabhängiger von Importen zu werden. Die aktuellen Brandprobleme tragen den Interessenorganisationen zufolge jedoch zu einer Ausdünnung des Recyclingnetzes an Anlagen bei.

Lösung zur Rohstoffversorgung gesucht

Die Verbände sind zuversichtlich, dass durch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Recyclingverbänden, der Bundesregierung und anderen relevanten Akteuren eine effektive Lösung zur Sicherung der Rohstoffversorgung gefunden werden kann. Sie laden alle Interessierten ein, diese Bemühungen zu unterstützen und sich aktiv für eine verantwortungsvolle Entsorgung und ein effizientes Recycling von Elektroaltgeräten einzusetzen.

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