Plattformarbeiter: Bessere Arbeitsbedingungen für Lieferdienste und Co.
Das EU-Parlament hat für bessere Rechte von Millionen Arbeitnehmern auf Onlineplattformen gestimmt. Die Abgeordneten sprachen sich am Mittwoch in Straßburg für neue Vorgaben aus, die unter anderem Scheinselbstständigkeit verhindern sollen. Künftig wird anders als bislang eine Anstellung vermutet: Die Unternehmen müssen beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Nach Angaben der EU-Kommission arbeiten knapp 30 Millionen Menschen in der Europäischen Union als sogenannte Plattformarbeiter. Gemeint sind damit Menschen, die ihre Dienste über eine Onlineplattform anbieten – etwa als Essenslieferant oder Fahrerin. Nach Schätzungen der Behörde sind davon circa 5,5 Millionen Menschen scheinselbstständig.
Regelung zu KI-Einsatz
Das Gesetz soll den Angaben zufolge auch die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz regeln: Eine Person, die auf einer Plattform arbeitet, darf demnach nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden, die ein Algorithmus oder ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat. Außerdem wird den Plattformen die Verarbeitung bestimmter Arten von personenbezogenen Daten untersagt.
Viele Unternehmen hätten in den vergangenen Jahren Rekordumsätze auf dem Rücken der Plattformarbeiter erwirtschaftet, „die häufig als Scheinselbstständige ohne soziale Absicherung für sie arbeiten. Die neuen Regeln werden Millionen Beschäftigten bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und soziale Absicherung ermöglichen“, sagte die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD, Gaby Bischoff.
Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, dies gilt aber als Formsache.
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