Nachhaltigkeit: Bundesregierung beschließt Erweiterung des Verpackungsgesetzes

BDE begrüßt die Gesetzesänderung, mahnt aber zusätzliche Maßnahmen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft an.

Für Einwegkunststoffe, wie etwa bei PET-Flaschen, gelten mit der Erweiterung des Verpackungsgesetzes neue Regeln. (Symbolbild: Itestro/Adobe Stock)
Für Einwegkunststoffe, wie etwa bei PET-Flaschen, gelten mit der Erweiterung des Verpackungsgesetzes neue Regeln. (Symbolbild: Itestro/Adobe Stock)
Sandra Lehmann

Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ beschlossen, die die EU-Richtlinie 2019/904 in deutsches Recht umsetzt. Der Bundestag hatte dem Entwurf am Tag zuvor zugestimmt. Dem Gesetzgeber zufolge soll die Erweiterung des Verpackungsgesetzes die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme verbessern. Erstmals werde im Zuge dessen für bestimmte Verpackungen ein verpflichtender (Mindest-)Rezyklatanteil vorgeschrieben. Demnach entfallen ab 2022 fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gelte die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024.

Pfandsysteme für Fast Food

Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr statt Einwegkunststoffverpackungen auch Mehrwegalternativen anbieten. Schließlich werde ab 2025 für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben. Außerdem wurden im Rahmen der Gesetzgebung die Informationspflichten gegenüber den Endverbrauchern ausgeweitet. So solle künftig direkt auf der Verpackung zu lesen sein, wann es sich um einen Einwegkunststoff handelt, welche Entsorgungswege zu vermeiden sind und welche Auswirkungen unsachgemäße Entsorgung auf die Umwelt habe.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) e. V. begrüßte die Gesetzesänderung in einer Stellungnahme vom 7. Mai, ermunterte die Politik jedoch gleichzeitig, weitere Schritte und innovative Maßnahmen in Sachen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft in Angriff zu nehmen.

„Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein richtiger Schritt, dem aber viele weitere folgen müssen. Dabei darf Deutschland auch gerne einmal wieder die Vorreiterrolle in Sachen Nachhaltigkeit übernehmen“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth in Berlin und fügte hinzu „Mit dem gestrigen Beschluss zum Verpackungsgesetz hat der Deutsche Bundestag eine seit März 2019 geltende EU-Richtline in deutsches Recht umgesetzt. Der gestrige Parlamentsbeschluss sollte ein Ansporn sein, Gesetze, Regelungen oder Verordnungen rund um Circular Economy zügig zu erarbeiten und zu beschließen. Dabei sollte sich Deutschland auch wieder führend für Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit engagieren, denn die Jahre, in denen unser Land in diesem Themenfeld Takt- und Impulsgeber war, liegen schon etwas zurück.“