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Nachhaltigkeit: Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Mehrweg-Pflanzentray

Wettbewerbsrechtlich steht dem Vertrieb der Mehrweglösung nun nichts mehr im Weg.

Das Mehrweg-Pflanzentray der Europlant Tray eG hat das Go vom Bundeskartellamt erhalten. (Foto: Europlant)
Das Mehrweg-Pflanzentray der Europlant Tray eG hat das Go vom Bundeskartellamt erhalten. (Foto: Europlant)
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Sandra Lehmann

Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Das gab die Behörde am 8. Mai bekannt. Vertreter der Euro Plant Tray eG – ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen – hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

Aktuell werden Pflanzen über die verschiedenen Wertschöpfungsstufen hinweg üblicherweise in Einwegträgern aus Plastik vertrieben. Die Euro Plant Tray eG verfolgt das Ziel, statt diesen Einwegträgern ein Mehrwegsystem für den B2B-Transport von Topfpflanzen einzuführen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts:

„Nachhaltigkeitsinitiativen müssen sich auch an den Maßstäben des Kartellrechts messen lassen. Das Projekt Euro Plant Tray verfolgt nicht nur ein sehr sinnvolles Ziel – eine Reduzierung des Plastikmülls im Pflanzenhandel – sondern es steht in der jetzigen Form auch im Einklang mit dem Wettbewerb. Das Projekt ist ein weiteres Beispiel für eine Nachhaltigkeitsinitiative, bei der das Bundeskartellamt die Unternehmen darin unterstützt, die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Nachhaltigkeit braucht funktionierenden Wettbewerb, der – auch längerfristig – für Innovationen sorgt sowie unangemessene Preiserhöhungen und Qualitätsminderungen verhindert.“

Auch Vereinbarungen der Parteien eines Nachhaltigkeitsstandards können den Wettbewerb beschränken und als koordiniertes Verhalten unter die Maßgaben des Kartellverbots fallen. Daher war die vereinbarte gemeinsame Nutzung von Mehrweg-Trays für Pflanzen seitens der verschiedenen Marktteilnehmer dahingehend zu prüfen. Entscheidend dafür, dass das Bundeskartellamt das Projekt in unveränderter Form unterstützen konnte, war insbesondere, dass sich die Abstimmung und der Informationsaustausch zwischen den (Markt-) Teilnehmern auf das für die Einführung und den Betrieb des Mehrwegsystems notwendige Ausmaß reduzieren.

Kein Datenproblem

Unternehmensindividuelle, strategische Daten werden über neutrale Dritte gesammelt und sind den Teilnehmern des Projekts nur akkumuliert und aggregiert zugänglich. Ferner war wettbewerblich insbesondere relevant, dass die Teilnahme am Mehrwegsystem der Euro Plant Tray eG freiwillig ist und allen Marktteilnehmern der verschiedenen Wertschöpfungsstufen, auch Nicht-Mitgliedern der Euro Plant Tray eG, offensteht. Zudem können auch Mitglieder weiterhin Trays anderer Anbieter nutzen.

Hintergrund zur Beurteilung von Nachhaltigkeitsinitiativen

Nachhaltigkeitsinitiativen bestehen oft aus Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen über wettbewerbsrelevante, strategische Themen, so dass die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen von diesen Unternehmen berücksichtigt werden müssen. Das Bundeskartellamt gibt Unternehmen zu diesen kartellrechtlichen Rahmenbedingungen Hinweise und Orientierung und stellt dabei das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele im Einklang mit dem Wettbewerb sicher.

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