Luftfrachtkartell: Bahn reicht Klage gegen Lufthansa ein

Schadensersatz in Höhe von mehr als 1,76 Milliarden Euro gefordert.
Redaktion (allg.)

Wegen illegaler Preisabsprachen bei Frachtaufträgen hat die Berliner Deutsche Bahn AG beim Landgericht in Köln gegenüber der Deutschen Lufthansa AG, Frankfurt am Main, eine Schadensersatzklage über 1,76 Milliarden Euro eingereicht. Wie der Konzern in einer Pressekonferenz am 1. Dezember 2014 mitgeteilt hat, waren an dem Luftfrachtkartell insgesamt rund 20 Fluggesellschaften beteiligt, darunter so renommierte wie British Airways, Singapore Airlines oder Air France. Das Luftfrachtkartell sei eines der größten weltweit und eines der wenigen, die auch wirklich global funktioniert hätten.

Verschiedene Kartellbehörden weltweit kamen bei ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass die Fluggesellschaften zwischen 1999 und Februar 2006 Zuschläge für Kerosin erhoben, die der Höhe nach abgesprochen waren. „Dazu kamen ab 11. September 2011 noch einmal Sicherheitsaufschläge, die vorher ebenfalls abgesprochen waren“, erklärt Christopher Rother, Leiter Kartellrecht bei der Deutschen Bahn.

„Mit der Klage fordern wir Ersatz für Schäden, die unserer Frachttochter DB Schenker von dem Luftfrachtkartell verursacht wurden“, so Rother weiter. Die eingeforderte Summe errechnet sich aus einem dadurch entstandenen Schaden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro plus die über die Zeit aufgelaufenen Zinsen in Höhe von rund 560 Millionen Euro. Eine weitere Klage hat der Konzern bereits im August beim New Yorker Gericht eingereicht. Dabei geht es noch einmal um eine Schadenssumme in Höhe von rund 300 Millionen Euro.