Luftfracht: Wofür wollen Sie Drohnen nutzen?

Der Digitalverband Bitkom hat 1.004 Bundesbürger befragt.

Eilige Lieferungen über kurze Distanzen könnten bald per Drohne verschickt werden. (Symbolbild: chesky/Fotolia)
Eilige Lieferungen über kurze Distanzen könnten bald per Drohne verschickt werden. (Symbolbild: chesky/Fotolia)

Es besteht ein großes Interesse an Drohnen-Lieferungen, das hat Bitkom im Rahmen einer Umfrage herausgefunden. Bei der Befragung durch die Bitkom Research wurden der Mitteilung zufolge 1.004 Bundesbürger ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Frage lautete demnach: „Für welche der folgenden Zwecke würden Sie gerne Drohnen nutzen, beziehungsweise in Anspruch nehmen?“

Eilige Lieferungen per Drohne

Am meisten Zustimmung bekam der Umfrage zufolge eilige Medikamentenlieferung. 57 Prozent der Befragten würden demnach einer Zustellung an entlegene Orte auf dem Land oder zu Inseln zustimmen oder könnten sich dies vorstellen. Auch die Lieferung von Einkäufen per Drohne ist für 49 Prozent der Teilnehmer vorstellbar.

„Logistikdrohnen werden auch in Zukunft keinen Kühlschrank liefern und sind sicher nicht für jede Ware die Lieferlösung schlechthin. Für kleine, leichte und besonders eilige Produkte müsste sich aber aus rein technischer Sicht schon heute kein Transporter oder Vieltonner mehr durch die verstopften Straßen der Innenstädte quälen“, so Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Bitkom.

Drohnen für Fotografie- und Videoaufnahmen

Auf dem dritten Platz landete die Drohne für Fotografie- und Videoaufnahmen, mit 48 Prozent. Mehr als jeder Vierte, genau 27 Prozent, zeigten Interesse an der Nutzung von Drohnen als Spielzeug und 24 Prozent würden mit Drohnen gern die Nachbarschaft erkunden. Aber: „Nicht alles, was technisch geht, ist auch erlaubt“, erklärte Rohleder der Mitteilung zufolge.

Regeln zur Drohnennutzung

Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme müssen laut Angaben ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm eine Kennzeichnungspflicht haben. Für den Betrieb von Drohnen ab zwei Kilogramm sei ein Kenntnisnachweis, eine Art Flugführerschein, erforderlich. Alle Regelungen sind, so die Mitteilung, in der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums zu finden.