Luftfracht: Kein Nachtflugverbot für Flughafen Leipzig/Halle

Bundesverwaltungsgericht erteilt 24-Stunden-Betriebserlaubnis.
Hier am Flughafen Leipzig/Halle dürfen weiterhin auch nachts Flugzeuge starten und landen. (Archivbild: Flughafen Leipzig/Halle)
Hier am Flughafen Leipzig/Halle dürfen weiterhin auch nachts Flugzeuge starten und landen. (Archivbild: Flughafen Leipzig/Halle)

Die Mitteldeutsche Flughafen AG, Mutterkonzern der Flughafen Leipzig/Halle GmbH, hat am 28. April 2016 mitgeteilt, dass das Bundesverwaltungsgericht für den Flughafen Leipzig/Halle eine 24-Stunden-Genehmigung für Frachtflüge ausgestellt hat. Das Bundesverwaltungsgericht bestätige damit sowohl die in den Planfeststellungsbeschlüssen des Regierungspräsidiums Leipzig getroffenen Regelungen für den Betrieb des Flughafens als auch die umfassenden Schallschutzmaßnahmen vor nächtlichem Fluglärm.

140 Millionen Euro für Lärmschutz

„Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt dem Flughafen, seinen Anwohnern und unseren Kunden langfristig Rechts- und Planungssicherheit. Selbstverständlich werden wir auch weiter mit Nachdruck an der Umsetzung aller Festlegungen zum Schallschutz arbeiten, in die unser Unternehmen bereits über 140 Millionen Euro investiert hat“, erklärte Johannes Jähn, Sprecher des Vorstandes der Mitteldeutschen Flughafen AG und Geschäftsführer der Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Mit einer Fläche von 256 Quadratkilometern sei zudem das Lärmschutzgebiet mehr als dreimal so groß wie die nach den Maßgaben des 2007 novellierten Fluglärmgesetzes festgesetzte Schutzzone.

Klagen abgewiesen

Bereits am 24. April 2008 hatte das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen die Nachtflugregelungen für den Flughafen Leipzig/Halle abgewiesen. Am 4. November 2009 wies auch das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden ab, welche sich gegen die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle richteten.

Nachtflugverbot in Deutschland

Grundsätzlich gelten an fast allen deutschen Flughäfen Nachtflugverbote in ganz unterschiedlichen Ausprägungen. So ist beispielsweise am Flughafen München zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) ein Flugbetrieb nur mit besonders lärmarmen Flugzeugen und nur in eingeschränktem Umfang zugelassen. In der weitgehend bewegungsfreien Kernzeit von 0 bis 5 Uhr sind laut Flughafen generell nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung zugelassen. Ausnahmen bilden etwa Not- und Hilfeleistungsflüge, Landungen aus Flugsicherheitsgründen sowie Flüge in begründeten Ausnahmefällen, die das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als zuständige Behörde bewilligt hat. Am Flughafen Köln/Bonn dürfen hingegen auch nachts Flugzeuge starten und landen.