Luftfahrt: EU sieht ab 2025 SAF-Quote für Kraftstoffanbieter vor

Die Beimischungsquote für Flugkerosin soll zwischen 2025 bis 2050 von zwei auf 70 Prozent ansteigen.

Auch in der Luftfracht sollen nach dem Willen der EU bald die SAF-Beimischungsquoten gelten. (Symbolbolbild: Thatsarpars / AdobeStock)
Auch in der Luftfracht sollen nach dem Willen der EU bald die SAF-Beimischungsquoten gelten. (Symbolbolbild: Thatsarpars / AdobeStock)
Therese Meitinger

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 25. April bezüglich des Vorschlags „ReFuelEU Aviation“ geeinigt. Die erarbeiteten Vorschriften sollen nach dem Willen der EU den Luftfahrtsektor dekarbonisieren helfen, indem Kraftstoffanbieter verpflichtet werden, Kerosin ab 2025 nachhaltige Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF) in immer größeren Mengen beizumischen.

Emissionshandel im Luftfahrtsektor und im Seeverkehrssektor, über die Förderung nachhaltiger Kraftstoffe für die Schifffahrt sowie den beschleunigten Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe auch eine Einigung über die letzten Vorschläge im Paket „Fit für 55“ für den Verkehrsbereich erzielt worden, heißt es vonseiten der EU-Kommission.

Die neuen Vorschriften sehen Folgendes vor:

  • Flugkraftstoffanbieter müssen an EU-Flughäfen einen Mindestanteil nachhaltiger Flugkraftstoffe bereitstellen, beginnend mit einem Anteil von zwei Prozent an den Gesamtkraftstofflieferungen bis 2025, der bis 2050 auf 70 Prozent steigen wird. In der EU muss das neue Gemisch von Flugturbinenkraftstoffen auch einen im Laufe der Zeit steigenden Mindestanteil modernster und umweltfreundlichster synthetischer Kraftstoffe enthalten.
     
  • Luftfahrzeugbetreiber dürfen bei Abflug von EU-Flughäfen nur so viel Kraftstoff tanken wie für den Flug notwendig, damit keine durch zusätzliches Gewicht bedingten Emissionen entstehen oder CO2 -Emissionen durch „Tankering“ verlagert werden (die absichtliche Mitnahme von zusätzlichem Kraftstoff, um keine nachhaltigen Kraftstoffe auftanken zu müssen).
     
  • Flughäfen müssen sicherstellen, dass ihre Betankungsinfrastruktur für den Vertrieb nachhaltiger Flugkraftstoffe bereitsteht und hierfür geeignet ist.

Die Vorgaben für die Beimischung nachhaltiger Flugkraftstoffe beziehen sich laut der EU auf Biokraftstoffe, wiederverwertete kohlenstoffhaltige Brenn- beziehungsweise Kraftstoffe und synthetische Flugkraftstoffe (eFuels) (entsprechend der Erneuerbare-Energien-Richtlinie), wobei im Sinne der Nachhaltigkeitsziele die Produktion aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen ausgeschlossen wird.

Da die neuen Vorgaben in der gesamten EU gelten werden, sollen sie gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt sowie Rechtssicherheit für die Kraftstoffproduzenten gewährleisten und dazu beitragen, die großindustrielle Produktion auf dem gesamten Kontinent anzukurbeln. Zudem sollen sie die Energieversorgungssicherheit der EU erhöhen, indem die Abhängigkeit von Energieerzeugnissen aus Drittländern verringert und Tausende neuer Arbeitsplätze im Energiesektor geschaffen werden. Die Mengen nachhaltiger Flugkraftstoffe, die EU-Luftfahrtunternehmen unionsweit zur Verfügung stehen, werden stetig zunehmen.

Die am 25. April erzielte politische Einigung muss nun förmlich durch das Parlament und den Rat angenommen werden. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, werden die neuen Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.