Logistik-IT: T-Systems bringt Plattform für Lieferkettengesetz

Eine Erweiterung der Plattform „Now“ soll die Nachverfolgung entlang der Lieferkette erleichtern und umfassende Berichte ermöglichen.

Die Applikation von T-Systems zum Lieferkettengesetz versteht sich als Komplettlösung. (Foto: Littlewolf1989 / AdobeStock)
Die Applikation von T-Systems zum Lieferkettengesetz versteht sich als Komplettlösung. (Foto: Littlewolf1989 / AdobeStock)
Therese Meitinger

T-Systems bietet eine Software-Anwendung an, die Unternehmen in die Lage versetzen soll, die Pflichten des Lieferketten-Gesetzes erfüllen zu können. Ab dem 1. Januar 2023 müssen große Unternehmen das Wahren von Menschenrechten und Umweltschutz in ihren Lieferketten dokumentieren. Dies gilt zunächst für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern, ein Jahr später auch für Firmen mit mehr als 1.000 Angestellten.

Die Applikation des Bonner Anbieters T-Systems für das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ basiert laut einer Mitteilung vom 16. Februar auf der „Now Platform“ von ServiceNow. Sie bilde die komplette Lieferkette ab und ermögliche umfassende Berichte, heißt es vonseiten T-Systems. Für viele Unternehmen sei der konsolidierte Bericht zum Status ihrer Lieferkette schwierig, beschreibt der Anbieter ein Szenario: Sie pflegen demnach die für die Berichte notwendigen Daten häufig abteilungsbezogen, vom Einkauf über das Controlling bis hin zum Rechtswesen. Nicht alle Kennzahlen sind in ausreichender Qualität vorhanden.

Transparenz für Lieferantenauswahl und Vertragsmanagement

Die Anwendung von T-Systems ist nach Unternehmensangaben als Ergänzung zur Now Platform konzipiert. Mit den verfügbaren Daten könne diese die vom Gesetz verlangte Transparenz in den Lieferketten erzielen, heißt es. Die Applikation verknüpfe sie mit der Lieferantenauswahl, dem Vertragsmanagement und dem Risikomanagement. Künstliche Intelligenz kann T-Systems zufolge bestehende Verträge mit Blick auf Verpflichtungen auswerten. Eine Video-Übertragung mit Augmented Reality (erweiterte Realität) soll darauf einzahlen, einzelne Zulieferer aus der Ferne zu überprüfen.

„Unternehmen verantworten nicht nur das fertige Produkt und die Prozesse im eigenen Werk und die bis zum Händler. Wesentlich sind ebenso die Vorprodukte und Rohstoffe. Auch bei Lieferanten auf der anderen Seite des Erdballs. Jedes Unternehmen ist betroffen vom Lieferketten-Gesetz“, erklärt Urs M. Krämer, Chief Commercial Officer von T-Systems.

Allein der Einkauf nutze häufig mehrere Systeme: zum einen für Zulassung und Verwaltung von Lieferanten, zum anderen für konkrete Bestellungen. „Über Dashboards sind jederzeit Einblicke in das Lieferanten-Portfolio und dessen Qualität möglich“, so Krämer weiter.