Lieferkettengesetz: Wie gut sind Unternehmen vorbereitet?
Das ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettengesetz verpflichtet im ersten Schritt Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, menschenrechtswidrige Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten zurückzuverfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Missstände zu beseitigen. Das Düsseldorfer SCM-Beratungsunternehmen Höveler Holzmann hat nun in einer vor Kurzem veröffentlichten Studie ermittelt, inwieweit betroffene Unternehmen bereits auf die Anforderungen des Lieferkettengesetzes vorbereitet sind und wie verantwortliche Manager das Gesetz als solches einschätzen.
Dazu wurden in der zweiten Maihälfte 38 Führungskräfte, die sowohl größeren mittelständischen Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern als auch börsennotierten Großkonzerne vorstanden, online befragt. Die Einkaufs- und SCM-Leiter sowie CEOs arbeiteten in den Branchen Lebensmittel, Chemie, Elektrotechnik, öffentlicher Sektor, Transport, Infrastruktur, FMCG, High-Tech und Medien.
Als Hauptergebnisse der Studie nennt Höveler Holzmann:
- Knapp 90 Prozent der Unternehmen müssen vor Inkrafttreten des Gesetzes noch tätig werden, um die Anforderungen zu erfüllen.
- Zwei Drittel der Unternehmen haben bereits ein strukturiertes Lieferantenmanagement eingeführt.
- Das Thema Nachhaltigkeit spielt bei 80 Prozent der Teilnehmer eine wichtige Rolle im Lieferantenmanagement.
- Risikoanalysen zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der kompletten Wertschöpfungskette standen bisher nicht im Fokus der Nachhaltigkeitsbemühungen.
Die Studie ging zuerst der Frage nach, inwieweit die Unternehmen bereits auf die Einführung des Gesetzes vorbereitet sind: Nur zehn Prozent der befragten Führungskräfte gaben an, bereits alle Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen. Anders verhält es sich bei den Themen Lieferanten- und Risikomanagement: Zwei Drittel der teilnehmenden Unternehmen haben laut der Erhebung bereits ein dokumentiertes Lieferantenmanagement implementiert. Bei über 80 Prozent der Teilnehmer spielt in der Folge das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferantenbeziehung eine größere Rolle. 22 Prozent geben an, dass Nachhaltigkeit in vollem Umfang wichtig sei und bei 61 Prozent spielt der Bereich zumindest teilweise eine Rolle. Die Durchführung von Lieferanten-Audits ist ebenfalls bereits weit verbreitet – hier gaben mehr als 70 Prozent der Unternehmen an, diese zumindest teilweise durchzuführen,
Es bleibt Handlungsbedarf
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wurde in der Studie auch untersucht, wie die Entscheidungsträger der betroffenen Unternehmen das Lieferkettengesetz als solches einschätzen.
Wie sich zeigt, haben die Befragten bei der Nutzeneinschätzung des Gesetzes ein differenziertes Bild. Zwei Drittel der Teilnehmer schätzen, dass das Gesetz teilweise der nachhaltigen Entwicklung der deutschen Wirtschaft zuträglich ist. Dieser Aussage stimmen weitere sechs Prozent in vollem Umfang zu. Die restlichen 28 Prozent sehen im Lieferkettengesetz eher keinen Nutzen. Während somit mehr als 70 Prozent der Teilnehmer zustimmen, dass das Gesetz zumindest teilweise dazu beitragen kann, die deutsche Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten, werden die notwendigen Aufwände kritischer gesehen. Hier hält sich zwischen Befürwortern und Kritikern die Waage, ob die positiven Effekte des Gesetzes die Aufwände rechtfertigen.
In den letzten Jahren habe sich in deutschen Unternehmen bereits viel im Bereich Lieferantenmanagement und Nachhaltigkeit entwickelt, bilanziert Hövelere Holzmann die Studie. Um den Anforderungen des Lieferkettengesetzes jedoch gerecht zu werden, bestehe weiterer Handlungsbedarf. Insbesondere der Fokus auf die Sicherstellung der Menschenrechte ergänze die bisherigen Nachhaltigkeitsbemühungen der Unternehmen, welche bislang eher auf die Ressourcenschonung und den Klimaschutz gerichtet gewesen seien.
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