Letzte Meile: Welche Chancen das beschlossene Gesetz zum autonomen Fahren bietet
Die Verordnung für das Gesetz zum autonomen Fahren ist vom Bundesrat beschlossen worden. „Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt“, sagte der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, laut einer Mitteilung des Ministeriums vom 20. Mai. Das autonome Fahren werde unsere Mobilität nachhaltig verändern und biete enormes Potenzial beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile.
Die Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion klärt, wie das Verfahren für die Erteilung der Betriebserlaubnis aussieht und welche Voraussetzungen es zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs eines konkreten Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion im Verkehr auf öffentlichen Straßen gibt. Neben den technischen Vorschriften ist Kern der Rechtsverordnung die Regelung des Verfahrens über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr.
Die Verordnung wird nach dem Bundesrats-Beschluss am Freitag erneut dem Kabinett vorgelegt. Im Anschluss soll sie laut Verkehrsministerium schnellstmöglich im Bundesgesetzblatt verkündet werden und damit in Kraft treten.
Mit der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) vervollständigt die Bundesregierung laut Verband der Automobilindustrie (VDA) den nationalen Rechtsrahmen zum autonomen Fahren. Deutschland nehme damit eine internationale Führungsposition ein, denn weltweit gebe es keine Nation oder Region mit einem vollumfänglichen Rechtsrahmen für das automatisierte und vernetzte Fahren.
„Mit der Annahme der Rechtsverordnung erreichen wir einen Meilenstein in der Automobil- und Mobilitätsbranche“, sagte VDA-Geschäftsführer Dr. Joachim Damasky. „Mit Mut, Entschlossenheit und Vorausblick haben wir bewiesen, dass wir in Deutschland bei Zukunftstechnologien weiterhin Weltspitze sind.“
Die Verordnung benötigt aus Sicht des VDA noch Ergänzungen und Präzisierungen in einzelnen Punkten. Unter anderem müsse das Regelwerk mit der technologischen Entwicklung einhergehen und sollte daher regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Vor allem bräuchten die Anwender autonomer Fahrfunktionen laut Verband eine verlässliche digitale Infrastruktur in Deutschland. In diesem Bereich würden massive Investitionen benötigt, um großen Lücken zu schließen.
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