Werbung
Werbung

Letzte Meile: Förderungen von E-Lastenfahrrädern können wieder beantragt werden

Nach einer Einigung im Haushaltsauschuss können Unternehmen, Kommunen, Vereine und die öffentliche Hand wieder Anträge für die Förderung von E-Lastenfahrrädern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen.

Anträge für die Förderung von E-Lastenfahrrädern sind wieder möglich. Allerdings ist die Bewilligung nur unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltführung möglich.
Anträge für die Förderung von E-Lastenfahrrädern sind wieder möglich. Allerdings ist die Bewilligung nur unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltführung möglich.
Werbung
Werbung
Gunnar Knüpffer
(erschienen bei LOGISTRA von Johannes Reichel)

Eine Antragstellung für die Förderung von E-Lastenfahrrädern ist seit 19. Januar 2024 wieder möglich, nachdem es eine Einigung im Haushaltsausschuss des Bundestages gab. Dies teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am selben Tag auf seiner Website mit.

Über die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern hatte das Bafa bis zur Verhängung der Haushaltsperre für KTF-Projekte die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr, gefördert. Nun lassen sich wieder Anträge des vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative installierten Programms stellen. Die Bewilligung ist unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung möglich. Der Berliner Cargobike-Händler Isicargo rät allerdings nach den Erfahrungen der vergangenen Monate, sich zu beeilen, denn das Programm läuft offiziell erst mal nur bis zum 29. Februar 2024. Die Fortsetzung sei bisher offen. Auch Hersteller wie Rytle appellierten bereits an potenzielle Interessenten, nicht zu lange zu warten. In dem Programm kann man immerhin bis zu 2.500 Euro staatlichen Zuschuss pro Lastenrad beantragen, was für Unternehmen, Kommunen, Vereine und die öffentliche Hand gilt.

Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Bedingungen sind mindestens zwei Räder, eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und maximale Tretunterstützung von 25 Kilometer pro Stunde. Zudem müssen die Räder serienmäßig und fabrikneu sein, jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen, Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Zudem verweist der Händler Isicargo auf die Möglichkeiten des Förderprogramms mobil gewinnt, mit dem das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Aufbau eines Betrieblichen Mobilitätsmanagement speziell in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt. Zum einen geschieht das über eine Initialförderung bis 5.000 Euro, zum anderen über eine Breitenförderung bis 60.000 Euro, mit der sich dann etwa die Anschaffung von E-Lastenrädern, E-Fahrzeugen oder Ladeinfrastruktur bezuschussen lässt.

Werbung
Werbung