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Letzte Meile: Förderprogramm für Lastverkehr mit E-Lastenfahrrädern ausgesetzt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat das Förderprogramm von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. (Bild: AdobeStock, Achim Wagner)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat das Förderprogramm von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. (Bild: AdobeStock, Achim Wagner)
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Gunnar Knüpffer

Weil das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von Coronahilfen in der Größenordnung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt hat, gibt es laut einer Mitteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website vom 4. Dezember jetzt auch Folgen für Förderprogramme dieser Behörde. Denn die finanziellen Mittel für diese Programme werden häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient, in den diese Coronahilfen umgeleitet werden sollten.

Das Bundesfinanzministerium verfügte demnach eine sofortige Haushaltssperre, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. So pausiert die Annahme und Bewilligung von Anträgen zu der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie).

Diese Entscheidung über das Förderprogramm gilt mit sofortiger Wirkung sowie bis auf Weiteres. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jedoch weiterverfolgt werden.

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