Ladungssicherung: Etikettenschwindel bei Zurrgurten?
Der Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. (FSA) hat einen zweiten Etikettenschwindel bei Zurrgurten aufgedeckt. Nachdem im Herbst 2012 ein Anbieter aus dem Münsterland vor Gericht unterlegen war, unterzeichnete ein Hersteller aus der Oberpfalz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth Mitte März 2013 eine Unterlassungserklärung.
Nach einem einjährigen Streit stimmte er damit einem Vergleich zu und verpflichtete sich, künftig im geschäftlichen Verkehr unwahre Angaben zu unterlassen. Bis zuletzt hatte er sich noch darauf berufen, dass sein Betrieb die notwendigen Prüfungen von einem akkreditierten Institut hatte durchführen lassen.
Laut FSA waren die Angaben bezüglich der Vorspannkräfte auf dem Zurrgurtetikett aber zu hoch und damit regelwidrig. Es könne sich kein Anbieter auf Prüfungen von Prototypen berufen, wenn die Werte bei den verkauften Produkten nachweislich nicht eingehalten werden, so der Verband. Er appelliert an Hersteller, Importeure und Vertreiber von Zurrgurten, die eigenen Kontrollen bei der Produktion und beim Wareneingang zu verschärfen und auf die Angabe übertriebener Leistungswerte zu verzichten.
Andernfalls kann das teuer werden: Hätte sich das Unternehmen aus der Oberpfalz nicht auf den Vergleich eingelassen, hätten dem Beklagten ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gedroht.
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