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Kreislaufwirtschaft: Einigung bei EU-weitem Recht auf Reparatur

(dpa) Mit dem Schritt soll die Reparatur von Produkten für EU-Bürger künftig in vielen Fällen preiswerter sein als die Neuanschaffung der Ware.

Unterhändler der EU-Staaten und des EU-Parlaments haben sich in Brüssel auf das ein Recht auf Reparatur geeinigt. (Symbolbild: Karepa/AdobeStock)
Unterhändler der EU-Staaten und des EU-Parlaments haben sich in Brüssel auf das ein Recht auf Reparatur geeinigt. (Symbolbild: Karepa/AdobeStock)
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Sandra Lehmann

Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zum 2. Februar darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen, wie die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD), mitteilten.

Damit werde es erstmals ein Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt, sagte Repasi. Die Regeln sollen auch dem Umweltschutz dienen. Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen.

„Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben“, sagte Repasi.

35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden. Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte, wie es seitens der EU-Kommission heißt. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Formsache.

Weniger Ressourcenverschwendung

Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den Verbraucherschutz.

„Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair- Shops um die Ecke und Tüftler in ihren Garagen garantiert wird“, sagte die Grünen-Politikerin.

Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 erhöhte das Parlament den Druck und stimmte mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind.

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