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Klimaschutz: Bundesregierung gibt höheres Tempo vor

Eine Novelle des Klimaschutzgesetztes gibt vor, dass vor allem der Verkehr liefern muss und schon 2022 nur noch 139 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen darf.

Deutschland soll schon bis 2045 klimaneutral werden - bislang hatte die Bundesregierung 2050 angestrebt. (Symbolbild: Fotolia/ malp)
Deutschland soll schon bis 2045 klimaneutral werden - bislang hatte die Bundesregierung 2050 angestrebt. (Symbolbild: Fotolia/ malp)
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(erschienen bei Transport von Daniela Kohnen)

Die Bundesregierung hat nach dem mahnenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Novelle des Klimaschutzgesetztes auf den Weg gebracht, die jetzt noch im Bundestag beschlossen werden muss, das hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BUM) am 12. Mai bekannt gegeben. Deutschland soll der Mitteilung zufolge damit bereits bis 2045 klimaneutral werden. Die Novelle auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) skizziert den Weg dahin mit verbindlichen Zielen für die 20er- und 30er-Jahre. Bislang hatte die Bundesregierung Treibhausgasneutralität bis 2050 angestrebt. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Im einzelnen sollen die Sektoren diese Mengen zur Minderung beitragen:

  • Sektor Energiewirtschaft: Von 280 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2020 zu 108 im Jahr 2030.
  • Sektor Industrie: Von 186 Millionen Tonnen CO 2 im Jahr 2020 zu 118 im Jahr 2030.
  • Sektor Verkehr: Von 150 Millionen Tonnen CO 2 im Jahr 2020 zu 85 im Jahr 2030.
  • Sektor Gebäude: Von 118 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2020 zu 67 im Jahr 2030.
  • Sektor Landwirtschaft: Von 70 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2020 zu 56 im Jahr 2030.
  • Sektor Abfallwirtschaft und sonstiges: Von neun Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2020 zu vier im Jahr 2030.

Die Klimaschutzanstrengungen würden so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt, argumentiert das Umweltministerium. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April aufgefordert. Die Bundesregierung werde zudem in den nächsten Wochen mit einem Sofortprogramm erste Weichenstellungen für das neue Ziel vornehmen. Das geht aus einem begleitenden Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. Mai hervor.

"Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert. Ich spreche dabei nicht von einer Verschärfung der Klimaziele, sondern es geht mir um die Entschärfung der Klimakrise", argumentierte Schulze.

Das Klimaschutzgesetz setze den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte, stelle aber zugleich vor eine große Aufgabe. Es gehe dabei nicht um Mathematik, sondern um die Art, wie man ünftig leben, produzieren, heizen und uns fortbewegen wolle. Das betreffe viele Politikbereiche. Künftig müssten alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein.

Einzelne Sektoren in der Pflicht

Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren für die 20er-Jahre fort und senkt sie deutlich ab. Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folge einerseits dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits seien der Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen. Hinzu komme, dass eine erneuerbare Energieversorgung der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren ist, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann, argumentiert das Ministerium weiter.

EU-Klimaziele mit berücksichtigt

Das neue deutschen Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das neue höhere EU-Klimaziel für 2030, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor knapp zwei Wochen hatte sich die Bundesregierung entschlossen, mit der Umsetzung der EU-Einigungen nicht zu warten, sondern diese bereits zu antizipieren und später bei Bedarf zu aktualisieren. Das hat den Vorteil, dass im Kampf gegen den Klimawandel keine Zeit verloren geht.

Auch für die 30er-Jahre sehe das Gesetz für jedes einzelne Jahr konkrete Minderungsziele vor. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, werde im Jahr 2024 entschieden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind, kündigte man an.

Neu: Ausbau und Erhalt der natürlichen CO2-Senken

Neu sei auch eine Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau der sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore. Sie würden benötigt, um die unvermeidbaren Restemissionen von Treibhausgasen, etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen, zu kompensieren, votiert das Ministerium. Der Senkenausbau benötig allerdings einen langen Vorlauf. Darum beginne die Regierung schon jetzt, die Vernässung von Mooren und den notwendigen Waldum- und –ausbau zu intensivieren. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt, so die Intention. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes werde auch die Rolle des Expertenrats für Klimafragen gestärkt. Der Rat wird nun alle zwei Jahre einen Bericht über die bisherige Zielerreichung und über Trends vorlegen.

Sofortprogramm: Vor allem beim Bau soll sich schnell was tun

Zusätzlich zum Beschluss des neuen Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird. Dies soll mit zusätzlicher Förderung im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro geschehen – aber auch mit zusätzlichen Vorgaben. So sollen beispielsweise die Energiestandards für Neubauten gestärkt werden. Die Kosten des CO2-Preises sollen künftig nicht mehr allein von den Mieterinnen und Mieter, sondern zur Hälfte von den Vermieterinnen und Mieter getragen werden. Damit soll die Wirkung des CO2-Preises verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden.

Kritik: Gesetz genügt nicht für Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels

Für Umwelt- und Klimaschutzexperten geht das schnell nachgeschärfte Gesetz dennoch nicht weit genug. Der Entwurf werde noch nicht dem Anspruch gerecht, den das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat.

"Klimapolitik wird weiterhin noch zu sehr 'ins Blaue hinein' betrieben. Es ist nicht zu erkennen, dass das 1,5-Grad-Limit mit diesem Entwurf ernsthaft zu erreichen ist", urteilte Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der NGO Germanwatch.

Die Bundesregierung habe es versäumt, das noch zur Verfügung stehende Emissionsbudget zu nennen, von dem sie ausgeht. Damit fehle die nötige wissenschaftsbasierte Vorgehensweise. Auch die Verteilung der Emissionsreduktion auf die Sektoren sei nicht schlüssig. So müssten zwar Energie- und Industriesektor liefern, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr hingegen kaum und der Verkehr zudem sehr spät.

„Dem Verkehrssektor, der seit 1990 noch keinerlei Emissionsminderung geschafft hat, wird weiter ein Freifahrtschein ausgestellt, weil er bis 2029 keine zusätzlichen Einsparungen zu erbringen hat.“

Das Risiko, die gesetzte Zielmarke von nun minus 65 Prozent für 2030 zu verfehlen, erhöhe sich, wenn Sektoren erst kurz vor knapp liefern sollen“, befindet Bals. Mit Blick auf das neu formulierte Senkenziel müsse sichergestellt werden, dass es zusätzlich als Nebenziel zu den Reduktionszielen angelegt werde, weil es sonst zu einem "trojanischen Pferd" für Anrechnungen auf Reduktionsleistungen werden könnte, warnt Bals. Die Organisation fordert den Bundestag auf, hier nachzubessern. Deutschland brauche zudem noch in dieser Legislaturperiode ein ambitioniertes Aktionsprogramm zur Beschleunigung des Klimaschutzes.

"Die nächste Bundesregierung hat dann den Auftrag, eine Gesamtstrategie zur Einhaltung des 1,5 Grad-Limits zu erarbeiten und in den ersten 100 Tagen ihrer Regierungszeit mit einem Sofortmaßnahmenpaket zu unterlegen", fordert Bals weiter.

Auf der anderen Seite befürchtet neben der Autoindustrie, die sich wohl auch mit einem früheren Ausstieg aus der Verbrennertechnologie konfrontiert sehen wird, vor allem die energieintensive Stahlindustrie Auswirkungen. Es brauche schnell einen politischen Rahmen für klimaneutrale Investitionen, forderte Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

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