Der Weg für das Verkehrszeichen „Ladezone“, das die Be- und Entladesituation für Lieferverkehre entlasten soll, ist frei. Mitte Juni passierte die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) den Bundestag. Die Einführung eines Verkehrszeichens für eine Ladezone ist Teil der angepassten Gesetzgebung. Das geht aus einer Pressemeldung des Bundesverbands Paket und Expresslogistik (BPEX) vom 14. Juni hervor.
Die Notwendigkeit des Verkehrszeichens „Ladezone“ für Lieferverkehre wurde dem Verband zufolge schon vor Jahren fraktionsübergreifend anerkannt. Die Gründe liegen laut BPEX auf der Hand:
- Klar geregelte Ladezonen entlasten den fließenden Verkehr von „Zweite-Reihe-Parkern“.
- Sie erhöhen die Verkehrssicherheit.
- Sie reduzieren Schadstoffemissionen.
- Sie gehen sparsam mit öffentlichem Raum um.
- Sie reduzieren Stress, vor allem bei Paketzustellerinnen und -zustellern.
- Lieferungen kommen schneller an.
Nachhaltigkeit als Argument
Jetzt seien die Kommunen am Zug. Sie können das Verkehrszeichen entweder selbst anordnen oder den Erlass entsprechender Anordnungen zum Beispiel beim Landkreis beantragen. Dabei könnten sie insbesondere auf den Umweltschutz oder die geordnete städtebauliche Entwicklung als Regelungszweck Bezug nehmen – etwa die Vermeidung vom Zweite-Reihe-Parken.
Verkehr soll flüssiger laufen
Eine Simulation des BPEX mit echten Verkehrs- und Paketdaten für eine typische Straße in Bonn mit Wohnhäusern und Gewerbe habe gezeigt: Der Verkehr laufe flüssiger und die Anzahl der ungewollten Halte für andere Verkehrsteilnehmende als Paketdienste geht um bis zu 70 Prozent zurück. Das führe zu weniger Emissionen und weniger Lärm.
Marten Bosselmann, Vorsitzender des BPEX, freut sich, dass die langjährigen Anstrengungen seines Verbandes nun endlich den erhofften Erfolg gebracht haben:
„Lieferzonen sind derzeit unklar geregelt und werden oft fehlgenutzt. Das neue Verkehrszeichen ‚Ladezone‘ enthält nun ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand. Ausnahmen sollen lediglich für Be- und Entladevorgänge gelten. Der einzige Wermutstropfen ist, dass das Verkehrszeichen nicht ausschließlich die gewerbliche, sondern auch die private Nutzung zulässt. Trotzdem: Wir freuen uns auf die kommende klare Regelung! Zukunftsfähige Kommunen gewährleisten Mobilität und Versorgung – beides wird die Ladezone verbessern.“
Geplant ist, die neue Straßenverkehrsordnung am 5. Juli dem Bundesrat vorzulegen. Stimmt auch dieser zu, kann die StVO offiziell erlassen werden. Anschließend können die Kommunen aktiv werden. Das neue Verkehrsschild ist jedoch laut BPEX kein Muss – Kommunen können sich dafür entscheiden oder auch die bereits vorherrschende Ordnung beibehalten. Dem Verband zufolge wird es deshalb notwendig sein, auf die Vorteile der neuen Regelung aufmerksam zu machen. Der BPEX selbst rechnet damit, dass der die ersten Schilder im Herbst dieses Jahres im Straßenbild auftauchen könnten.
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