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KEP: Uneinigkeit beim Verbot von Subunternehmen

(dpa) Zwischen Bund und Ländern, aber auch zwischen den Regierungsparteien schwelt ein Streit über die Reform des Postgesetzes.

Über ein mögliches Verbot von Subunternehmen im KEP-Bereich wird derzeit in der Politik heiß diskutiert. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Über ein mögliches Verbot von Subunternehmen im KEP-Bereich wird derzeit in der Politik heiß diskutiert. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
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Sandra Lehmann

In der Reform des veralteten Postgesetzes verstärkt sich der Druck, den umstrittenen Einsatz von Subunternehmern zu begrenzen oder sogar ganz zu unterbinden. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Nachdem sich der Bundesrat Anfang Februar mehrheitlich für ein Verbot von Paket-Subunternehmen ausgesprochen hatte, die nicht tarifgebunden sind, bekräftigte der Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere Verdi-Chef Frank Bsirske nun seine Forderung nach gesetzlichen Verschärfungen, um der „Ausbeutung“ von Paketboten einen Riegel vorzuschieben. Er ist für ein Einsatzverbot von Sub-Sub- und Sub-Sub-Subunternehmen - also ein Verbot der nochmaligen Weitergabe von Aufträgen an andere Firmen.

Tausende Subunternehmen seien heute für die großen Paketdienstleister tätig, oft in undurchschaubaren Sub-Sub-Unternehmerketten, sagte Bsirske der dpa. Beschäftigte - oft aus Osteuropa - hätten zudem oft Verträge mit zwei Firmen, etwa für die Verladung und die Zustellung. Häufig gebe es Missstände wie 14-Stunden-Tage für Mitarbeiter, Dumpinglöhne, Schlafen in den Transportfahrzeugen. Das Nachsehen im Wettbewerb hätten die Hunderten Mittelständler der Branche mit korrekten Arbeitsbedingungen. Die Missstände seien auch dem Zoll bekannt. Der schaue dem Wirtschaftszweig immer mal wieder auf die Finger, im vergangenen Herbst mit einer bundesweiten Razzia von 3.100 Beamten. Dabei deckte die Behörde einige Rechtsverstöße auf.

Bundesrat spricht sich für Verbot aus

Anfang Februar forderte der Bundesrat ein Verbot von Fremdpersonal bei Sortierung, Verladung und Auslieferung und somit von Werkverträgen und Nachunternehmerketten. Sollten die Subunternehmen tarifgebunden sein, sollten sie aber doch tätig sein dürfen. Die Bundesregierung sieht es anders als die Länderkammer. Aus Sicht der Regierung reichen die vorgesehenen Überprüfungen der Unternehmen aus, wie aus einer Gegenäußerung der Regierung auf die Länderforderungen hervorgeht. Bsirske wandte ein: Die Behörden könnten die mobil tätigen Beschäftigten in der unübersichtlichen Branche kaum kontrollieren. „Es droht eine Fortsetzung des systematischen Rechtsbruchs“, warnte er. Deshalb sollte nur noch ein Subunternehmen erlaubt sein und keine Subunternehmerketten.

Diese Ansicht vertritt auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff. Er würde sogar generell Subunternehmen innerhalb des Wirtschaftszweigs verbieten. Allerdings seien ihm vor allem die Subunternehmerketten ein Dorn im Auge - deren Beseitigung hat für ihn Priorität.

"Gift für den Wettbewerb"

Vom Koalitionspartner FDP kommt Widerspruch zur Haltung von Rot-Grün. „Ein Verbot von Subunternehmen wäre Gift für den Wettbewerb in der Paketbranche“, sagte der Liberale Reinhard Houben. Besonders die Wettbewerber von DHL seien auf den Einsatz dieser Firmen angewiesen. Außerdem hält der FDP-Bundestagsabgeordnete die Annahme für „schlichtweg falsch“, „dass die Arbeitsbedingungen im Paketmarkt flächendeckend schlecht sind und Arbeitsschutzstandards strukturell unterlaufen werden“. Schwarze Schafe müssten wirksam aussortiert werden.

„Dies regelt die Gesetzesnovelle mit den engen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen, um sich überhaupt als Anbieter von Postdienstleistungen registrieren zu können.“

Auch der Einsatz von Sub-Sub-Unternehmern sei in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll. Daher sei schon 2019 im Paketboten-Schutz-Gesetz eine Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche eingeführt worden. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der für die Mitbewerber des Marktführers DHL vertritt, hält Vertragspartnerschaften für „unverzichtbar für die Paketbranche“.

„Die unternehmerische Kreativität Tausender Vertragspartner trägt dazu bei, dass Arbeitsplätze geschaffen werden und die Branche mit ihrer Wertschöpfung einen entscheidenden Beitrag für die Gesellschaft leistet“, heißt es in einer Stellungnahme des BIEK.

Marktführer DHL, der nur etwa zwei Prozent seiner Paketmenge von Subunternehmern befördern lässt, ist für ein Verbot von Sub-Subunternehmen. Solche Vertragskonstruktionen hat der Bonner Konzern nach eigener Aussage gar nicht abgeschlossen. Am 21. Februar soll im Bundestagsplenum eine Debatte zu der Gesetzesreform stattfinden, die bis zum Frühjahr abgeschlossen sein soll.

Briefe kommen später

Einige Änderungen dürften die Bürger danach bald merken: Bei der Briefbeförderung soll die Deutsche Post mehr Zeit bekommen, um ihre Kosten senken zu können. Dieser zentrale Teil der Reform ist mehr oder minder unstrittig. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung sei es bei Briefen nicht mehr so wichtig, dass sie möglichst schnell ankommen, sondern dass sie zuverlässig den Absender erreichen, heißt es vonseiten der Bundestagsparteien.

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